Fachinformatikerin, Fachinformatiker Systemintegration (IHK)
Das Weiterbildungsgeld ist eine staatliche Förderung, die Menschen während einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung finanziell unterstützt. Insbesondere Arbeitssuchende, die Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I beziehen, profitieren seit Juli letzten Jahres von dieser Zusatzleistung. Im Folgenden erfahren Sie alles Wichtige rund um das Weiterbildungsgeld und Ihren Anspruch.
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Was genau bedeutet Weiterbildungsgeld und wem steht es eigentlich zu? In unseren FAQs erhalten Sie Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen rund um das Thema Weiterbildungsgeld.
Was ist das Weiterbildungsgeld?
Das Weiterbildungsgeld ist eine finanzielle Unterstützung, die gezielt Menschen während ihrer beruflichen Qualifizierung fördern soll. Es dient dazu, Erwerbslose und Arbeitssuchende zu motivieren, ihre beruflichen Qualifikationen zu verbessern und dadurch langfristig bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben.
Übrigens: Das Weiterbildungsgeld ist anrechnungsfrei und hat damit keine Auswirkungen auf die Zuverdienstgrenzen oder aufstockenden Leistungen im Rahmen des Bürgergeldes.
Wer bekommt das Weiterbildungsgeld?
Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150€ erhalten Menschen, die Bürgergeld oder Arbeitslosengeld (ALG I) beziehen und an einer abschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Das kann zum Beispiel eine Umschulung oder eine vorbereitende Weiterbildung auf die Externenprüfung sein. Beide Bildungswege haben das Ziel, einen anerkannten IHK-Abschluss zu erwerben und damit die Chance auf einen zukunftssicheren Job zu erhöhen. Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter sprechen oftmals auch von einer „abschlussorientierten Maßnahme“.
Wann werden die 150€ Weiterbildungsgeld ausgezahlt?
Das Weiterbildungsgeld wird ab dem Beginn Ihrer Umschulung oder Externenprüfung monatlich zusammen mit dem Bürgergeld bzw. Arbeitslosengeld ausgezahlt. Sie müssen hierzu keinen Antrag auf Weiterbildungsgeld stellen.
Wer hat Anspruch auf die Weiterbildungsprämie?
Das Weiterbildungsgeld ist nicht zu verwechseln mit der Weiterbildungsprämie. Zusätzlich zum Weiterbildungsgeld haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen einer Umschulung oder Externenprüfung eine Weiterbildungsprämie von bis zu 2.500€ zu erhalten. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
Erfahren Sie jetzt mehr über die Weiterbildungsprämie.
Wird das Weiterbildungsgeld rückwirkend gezahlt?
Eine rückwirkende Zahlung für eine zuvor absolvierte Umschulung oder Externenprüfung gibt es nicht.
Habe ich Anspruch auf Weiterbildungsgeld nach der Karenzzeit?
Grundsätzlich steht das Weiterbildungsgeld allen Menschen zu, die Bürgergeld empfangen – unabhängig davon, ob eine Karenzzeit (z. B. nach einer beruflichen Pause oder Elternzeit) vorangegangen ist. Entscheidend ist, dass die berufliche Weiterbildung mit einem erfolgreichen Berufsabschluss einhergeht und alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt.
150€ Weiterbildungsgeld: Jetzt informieren und berufliche Weiterbildung starten
Das Weiterbildungsgeld ist eine wertvolle Unterstützung für alle, die sich beruflich weiterbilden möchten und aktuell Bürgergeld bzw. Arbeitslosengeld beziehen. Mit einer monatlichen Förderung von 150€ und einer zusätzlichen Weiterbildungsprämie von bis zu 2.500€ bei erfolgreichem Abschluss Ihrer Umschulung oder Externenprüfung ist die Motivation umso höher, eine neue berufliche Qualifikation zu erwerben.
Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Arbeitsvermittlerin bzw. Ihrem Arbeitsvermittler im Jobcenter oder bei der Arbeitsagentur, um von diesen attraktiven Zusatzleistungen zu profitieren. Sobald Sie die notwendigen Voraussetzungen geklärt haben, beraten Sie unsere erfahrenen Career Consultants gerne zu Ihren individuellen Weiterbildungsmöglichkeiten.
„Der sich wandelnde Arbeitsmarkt setzt voraus, dass wir Menschen ohne Berufsabschluss weiterqualifizieren und sie so zu den Fachkräften machen, die wir dringend brauchen. Mit dem Weiterbildungsgeld, in Kombination mit weiteren Förderungen, haben Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, durch eine Weiterbildung ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich zu verbessern.“
Quelle: Ulrich Käser, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Aachen-Düren
Seit über 20 Jahren beobachten wir die Entwicklungen der Arbeitswelt sehr genau und bieten als erfahrener Bildungsexperte mittlerweile über 1.600 arbeitsmarktrelevante Kurse an – darunter mehr als 30 Umschulungen und über 50 Externenprüfungen. Mit einer Umschulung erlangen Sie Ihren anerkannten IHK-Berufsabschluss innerhalb von zwei Jahren (in Teilzeit sind es drei Jahre), bei einer Externenprüfung sind es nur acht Monate. Letzteres setzt jedoch voraus, dass Sie bereits ausreichend praktische Erfahrungen in dem gewählten Berufsfeld haben.
Laut einer aktuellen Umfrage von Statista (Stand: Juli 2024) sind zurzeit unter anderem qualifizierte Fachkräfte in Verkaufsberufen, im Bereich Verkehr und Logistik sowie im Gesundheitswesen stark gefragt, sodass sich hier eine Qualifizierung besonders lohnt. Wir haben Ihnen einige der wichtigsten Branchen und Berufssparten kompakt zusammengefasst:
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Ob eine berufliche Weiterbildung via E-Learning oder in Präsenz, ein Kurs in Teilzeit oder Vollzeit, Unterrichtsbeginn um 8 oder 8.45 Uhr – bei uns bleiben Sie maximal flexibel.