inkl. TOEIC-Zertifizierung, SAP-Anwender - Foundation Level- und ICDL-Profile-Zertifizierung
Kursdetails
Kursstarttermine
Unterrichtsform
Abschlussart
Kursinhalte
Betriebliche Praxisphase
Voraussetzungen
Förderung und Finanzierung
Warum COMCAVE die beste Entscheidung ist
100% kostenlos mit Bildungsgutschein
Live-Unterricht in Teilzeit und Vollzeit
Online von Zuhause und am Campus
Flexibel starten zwischen 8 und 8:45 Uhr
Ihre persönliche Bildungsberatung
Diese Kurse könnten Sie auch interessieren
Kursbeschreibung
Ausgebildete Kaufleute im E-Commerce haben die allerbesten Chancen auf einen sicheren Arbeitsplatz. Mit Ihrer Qualifikation sind Sie die ideale Besetzung für vielfältige digitale Geschäftsfelder. Kaufleute im E-Commerce wissen, wie der Onlinehandel funktioniert. Sie beobachten, wie sich die Nachfrage nach bestimmten Dienstleistungen und Produkten verändert, spüren Trends auf und gestalten das Sortiment. Außerdem organisieren sie Lieferungen und wickeln die Retouren ab.
Die Umschulung zum Kaufmann im E-Commerce vermittelt folgende Fertigkeiten und Fähigkeiten:
Das Einstiegsgehalt nach der Umschulung zum Kaufmann im E-Commerce liegt ungefähr zwischen 1.700 und 2.200 Euro brutto. Mit wachsender Berufserfahrung steigt auch das Gehalt weiter an.
Mit der Umschulung zum Kaufmann für E-Commerce bei COMCAVE erfahren Sie die beste Vorbereitung auf die Abschlussprüfung bei der IHK. Die Unterrichtsinhalte der Umschulung zum Kaufmann für E-Commerce sind genau auf den Rahmenlehrplan der IHK abgestimmt.
Der Kurs Umschulung zum Kaufmann im E-Commerce beinhaltet eine Basisqualifizierung. Darin enthalten sind:
Daran schließt sich die Kernqualifizierung für die Umschulung im E-Commerce an mit folgenden Themenbereichen:
Die Unterrichtsform ist sehr flexibel bei COMCAVE. Die Theoriephasen sind mit Praxis- und Übungsphasen kombiniert. Sie können einen Teil der Lehrveranstaltungen im Präsenzunterricht in einem unserer Standorte absolvieren. Es ist auch möglich, die Bildungsmaßnahme in Anteilen via Telelearning zu durchlaufen. Sie wählen das Maß an Flexibilität, das für Ihre derzeitige Situation am besten ist.
In einem mindestens sechsmonatigen betrieblichen Praktikum lernen Sie, die in der Theorie erworbenen Kenntnisse praktisch umzusetzen. Ist die Bildungsmaßnahme abgeschlossen, haben Sie nicht nur theoretisches Wissen und Fähigkeiten erworben. Sie können die erlernten Inhalte auch anwenden. Das erhöht Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich.
Zunächst bereitet der Kurs Sie auf die IHK-Prüfung vor. Sie sind am Ende der Umschulung im E-Commerce ausgebildete Kauffrau im E-Commerce oder ausgebildeter Kaufmann im E-Commerce mit IHK-Abschluss. Außerdem erhalten Sie ein Trägerzertifikat. Sie erlangen den europäischen Computer-Führerschein ICDL (International Certification of Digital Literacy). Darüber hinaus bekommen Sie das international anerkannte TOEIC-Zertifikat (Test of English for International Communication). Auch ein SAP-Zertifikat zu den im Lehrgang erlangten Kenntnissen können Sie erhalten.
Grundvoraussetzung sind gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Überdies sind gute PC-Kenntnisse erforderlich. Wünschenswert sind Grundkenntnisse in Englisch und EDV. Im Rahmen eines internen Auswahlverfahrens mit Fachgespräch schauen wir gemeinsam mit Ihnen, ob die Umschulung zum Kaufmann im E-Commerce das Richtige für Sie ist.
Die Umschulung zum Kaufmann bzw. zur Kauffrau im E-Commerce ist gemäß AZAV zertifiziert. Das bedeutet, dass sich die Umschulung über einen Bildungsgutschein bis zu 100 Prozent finanzieren lässt, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Zuständig für die Bildungsgutscheine sind die Agenturen für Arbeit oder das Jobcenter. Förderungen gibt es auch über die Rentenversicherungsträger und spezielle Programme, die über den Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert werden.
Übrigens: Sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Erwerbslose können von einem Rechtsanspruch auf eine finanzielle Förderung profitieren, um einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen. So heißt es in § 81, Absatz 2 des SGB III unter anderem: „Der nachträgliche Erwerb eines Berufsabschlusses durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert, wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer […] voraussichtlich erfolgreich an der Maßnahme teilnehmen werden und mit dem angestrebten Beruf ihre Beschäftigungschancen verbessern.“