inkl. TOEIC-, SAP S/4HANA-, ICDL Profile- und agiles Projektmanagement SCRUM Master-Zertifizierung
Kursdetails
Kursstarttermine
Unterrichtsform
Abschlussart
Kursinhalte
Betriebliche Praxisphase
Voraussetzungen
Förderung und Finanzierung
Warum COMCAVE die beste Entscheidung ist
100% kostenlos mit Bildungsgutschein
Live-Unterricht in Teilzeit und Vollzeit
Online von Zuhause und am Campus
Flexibel starten zwischen 8 und 8:45 Uhr
Ihre persönliche Bildungsberatung
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Kursbeschreibung
Mit einer Umschulung zur Kauffrau/zum Kaufmann für Büromanagement qualifizieren Sie sich für vielfältige Tätigkeiten rund um die Büroorganisation. Früher gab es die getrennten Berufsbilder des Bürokaufmanns, des Kaufmanns für Bürokommunikation und des Fachangestellten für Bürokommunikation. Heute werden all diese Tätigkeiten unter dem neuen Begriff zusammengefasst. Eine Umschulung zur Bürokauffrau oder zum Bürokaufmann gibt es also in der Form nicht mehr.
Die Zusammenfassung der Berufsfelder verdeutlicht auch, wie vielseitig die Fähigkeiten sind, die mit einer Umschulung zur Kauffrau/zum Kaufmann für Büromanagement einhergehen. Sie erledigen Assistenzaufgaben, koordinieren Verwaltungsabläufe und kümmern sich um die interne und externe Korrespondenz und Kommunikation.
Nach einer erfolgreichen Umschulung zur Kauffrau/zum Kaufmann für Büromanagement können Sie sich die Branche im Prinzip aussuchen. Sie sind nicht an ein bestimmtes Geschäftsfeld gebunden, sondern bringen Ihre Fähigkeiten in der Industrie oder dem Handwerk ebenso gut ein wie im Handel oder im Dienstleistungssektor. Sie sind für große Konzerne ebenso wertvoll wie für den kleinen Betrieb von nebenan.
Wenn Sie bereits Erfahrung im Büromanagement haben, dann fragen Sie sich vielleicht: Wieso Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement werden? Was bringt dann noch eine Umschulung zur Kauffrau/ zum Kaufmann für Büromanagement? Doch nur mit einem anerkannten Abschluss haben Sie die Chance auf ein ansprechendes Gehalt und potentielle Aufstiegschancen. Nach der Umschulung können Sie mit einem Gehalt von rund 2.000 bis 2.800 Euro monatlich rechnen. Dieses kann durch weitere Fortbildungen aber noch gesteigert werden. Damit können Sie übrigens schon während der Umschulung zur Kauffrau/zum Kaufmann für Büromanagement anfangen, denn COMCAVE bietet Ihnen wertvolle Zusatzqualifikationen an, die Sie schon während der Umschulung absolvieren können.
Die Umschulung in Teilzeit dauert 36 Monate und beinhaltet ein sechsmonatiges Praktikum. Nach Abschluss können Sie sich bei bestandener Prüfung IHK Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement nennen. Die Lernfelder der Kauffrau/des Kaufmann für Büromanagement beinhalten vor allem:
Als Zusatzqualifikation ist es möglich, während der Umschulung zur Kauffrau/zum Kaufmann für Büromanagement den Europäischen Computerführerschein, das SAP-Anwender-Zertifikat oder ein Sprachzertifikat für Wirtschaftsenglisch zu erhalten. Letzteres ist empfehlenswert, da Sie als Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement Englisch in vielen Unternehmen benötigen werden.
Die Umschulung zur Kauffrau/zum Kaufmann für Büromanagement findet als Präsenzunterricht in unseren Bildungszentren oder via Telelearning bequem von zuhause aus statt. Sie haben außerdem die Möglichkeit, beide Varianten zu kombinieren. Der Präsenzunterricht findet dann am Vormittag statt, während sich nachmittags eine Fernlehreinheit anschließt.
Die COMCAVE Umschulung zur Kauffrau/zum Kaufmann für Büromanagement ist AZAV-zertifiziert und daher bis zu 100% förderfähig. Sie erhalten den nötigen Bildungsgutschein in der Regel beim Jobcenter, der Agentur für Arbeit, einem Berufsförderungsdienst oder einem Rentenversicherungsträger. Ob die Umschulung zur Kauffrau/zum Kaufmann für Büromanagement das Richtige für Sie ist und ob eine Förderung in Ihrem Fall infrage kommt, können Sie gern mit unseren Fachberatern in einem unverbindlichen Beratungsgespräch erörtern. Zudem steht Ihnen während der gesamten Umschulung ein pädagogischer Bildungsberater mit Rat und Tat zur Seite.
Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung: Wussten Sie, dass Sie sogar von einem Rechtsanspruch auf eine finanzielle Förderung profitieren können? So heißt es unter anderem in § 81, Absatz 2 des SGB III: „Der nachträgliche Erwerb eines Berufsabschlusses durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert, wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer […] voraussichtlich erfolgreich an der Maßnahme teilnehmen werden und mit dem angestrebten Beruf ihre Beschäftigungschancen verbessern.“