Warum COMCAVE die beste Entscheidung ist
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Live-Unterricht in Teilzeit und Vollzeit
Online von Zuhause und am Campus
Flexibel starten zwischen 8 und 8:45 Uhr
Ihre persönliche Bildungsberatung
Wie läuft eine Umschulung in Teilzeit ab? Und habe ich während einer Umschulung Anspruch auf Extrazahlungen? In unseren FAQ bekommen Sie Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen rund um das Thema Umschulung in Teilzeit.
Wie funktioniert eine Umschulung in Teilzeit?
Die Umschulung in Teilzeit bereitet Sie ebenso wie eine Umschulung in Vollzeit Schritt für Schritt auf Ihren anerkannten IHK-Abschluss vor, damit Sie erfolgreich in Ihrem neuen Beruf durchstarten können. Der Unterricht findet bei der Teilzeitvariante jedoch nicht ganztägig, sondern montags bis freitags zwischen 8 Uhr und 13 Uhr statt. Sie haben aber auch die Möglichkeit, morgens etwas später mit dem Kurs zu starten. Das sind Ihre Vorteile auf einen Blick:
Was bedeutet 50% E-Learning (Telelearning)?
Bei einer Umschulung in Teilzeit, ebenso wie bei einer Weiterbildung in Teilzeit, haben Sie die Möglichkeit, die Unterrichtsform 50% E-Learning zu wählen. Das bedeutet, dass Sie bei dieser flexiblen Variante 3 Tage am Campus vor Ort und 2 Tage online von zuhause aus lernen können. In Einzelfällen kann die Umschulung in Teilzeit auch in 100% E-Learning realisiert werden.
Wie lange dauert eine Umschulung in Teilzeit?
Eine Umschulung in Teilzeit hat eine Laufzeit von 36 Monaten, während eine Umschulung in Vollzeit 24 Monate dauert – jeweils inklusive Praktikum. Die einzige Ausnahme ist die Teilzeit-Umschulung zur Verkäuferin bzw. zum Verkäufer, welche eine Laufzeit von 24 Monaten hat.
Wie lange dauert das Praktikum?
Das Praktikum (betriebliche Praxisphase) während Ihrer Umschulung findet ebenfalls in Teilzeit statt (jeweils 5 Stunden pro Werktag) und muss mindestens 9 Monate dauern, damit Sie die Möglichkeit haben, ausreichend Praxiserfahrungen zu sammeln. Bei der Teilzeit-Umschulung zur Verkäuferin bzw. zum Verkäufer dauert das Praktikum hingegen 6 Monate.
Wie viel bekommt man für eine Umschulung in Teilzeit?
Eine Umschulung wird in der Regel von arbeitssuchenden Menschen absolviert, die zum Beispiel bereits Bürgergeld empfangen. Somit haben Umschülerinnen und Umschüler in der Regel keinen Anspruch auf ein zusätzliches Gehalt.
Sofern Sie sich für eine Umschulung entscheiden – sei es in Teilzeit oder Vollzeit – und diese erfolgreich abschließen, erhalten Sie jedoch eine Weiterbildungsprämie von bis zu 2.500€. Außerdem gibt es im Rahmen des Bürgergeldes eine relevante Neuerung: Seit letztem Jahr zahlt Ihnen das Jobcenter während Ihrer Umschulung ein zusätzliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150€ pro Monat.
Wer zahlt meine Umschulung?
Da alle unsere Umschulungen nach AZAV zugelassen sind, kann auch Ihre Umschulung in Teilzeit zu 100% gefördert werden – etwa mit einem Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter. Sie haben Anspruch auf einen Bildungsgutschein, sofern die Umschulung dabei hilft, eine der folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
Übrigens: Berufstätige sowie Erwerbslose können von einem Rechtsanspruch auf eine finanzielle Förderung profitieren, etwa um einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen. So heißt es in § 81, Absatz 2 des SGB III: „Der nachträgliche Erwerb eines Berufsabschlusses durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert, wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer […] voraussichtlich erfolgreich an der Maßnahme teilnehmen werden und mit dem angestrebten Beruf ihre Beschäftigungschancen verbessern.“