Frau erklärt einem Mann was er im Dokument ausfüllen muss

Artikel anhören statt weiterlesen

Wer eine Kündigung erhält, empfindet im ersten Moment große Ängste und Sorgen: Wie soll es weitergehen? Was muss ich jetzt tun? Sicherlich kreisen die Gedanken die ganze Zeit über die finanzielle Absicherung der Lebenskosten. Doch wenn Sie alle Fristen und Formalien der Arbeitsagentur beachten, sind Sie auf der finanziell sicheren Seite. Wie Sie sich arbeitslos melden, welche Fristen einzuhalten sind und welche Unterlagen Sie dabei benötigen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sofern Sie aus einer Beschäftigung kommen, melden Sie sich erst am Tag nach Ihrem letzten Arbeitstag arbeitslos. Allerdings melden Sie sich bereits vorher arbeitssuchend, nämlich zum Zeitpunkt der bei Ihnen eingegangenen Kündigung.
  • Sie können sich sowohl persönlich als auch telefonisch oder online bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend oder arbeitslos melden.
  • Gleichzeitig mit der Meldung der Arbeitslosigkeit haben Sie in der Regel auch Anspruch auf Arbeitslosengeld I, sofern Sie keiner Sperrfrist unterliegen und lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Wie melde ich mich arbeitslos oder arbeitssuchend?

Die Frage „Wie melde ich mich arbeitslos?“ sollten sich Arbeitssuchende noch vor dem letzten Arbeitstag stellen. Denn finden Sie keine Folgebeschäftigung, müssen Sie sich spätestens am ersten Werktag nach dem letzten Arbeitstag arbeitslos melden. Diese knapp bemessene Frist der Arbeitslosmeldung sollten Sie unbedingt einhalten, damit Ihnen keine negativen Konsequenzen daraus erwachsen.

Arbeitssuchend müssen Sie sich hingegen schon dann melden, wenn Sie von einer bevorstehenden Kündigung erfahren haben. In Arbeitsverhältnissen mit Kündigungsfristen erhalten Sie die Kündigung in der Regel schon drei Monate vorher. Melden Sie sich dann bei der Agentur für Arbeit. Trifft die Kündigung später ein, sollten Sie sich innerhalb von drei Werktagen nach Eingang arbeitssuchend melden.

Sowohl Sie als auch die Agentur für Arbeit sind bestrebt, für Sie baldmöglich eine neue Arbeit zu finden. Daher soll der Zeitraum, in dem Sie noch arbeiten, jedoch bereits gekündigt worden sind, optimal genutzt werden. Wenn Sie tatsächlich arbeitslos sind, sollten Sie bei der Arbeitslosmeldung gleichzeitig das Ihnen zustehende Arbeitslosengeld I beantragen. Mehr zum Thema "Arbeitslosengeld beantragen" erfahren Sie ebenfalls in unserem Magazin.

Schon gewusst?

„Wie melde ich mich arbeitslos?“ bedeutet nicht dasselbe wie „Wie melde ich mich arbeitssuchend?“. Beide Worte werden zwar häufig synonym gebraucht, unterscheiden sich aber grundlegend. Arbeitssuchend können Sie zum Beispiel schon während einer Beschäftigung sein, etwa im Falle einer Kündigung, die in drei Monaten das Arbeitsverhältnis dann tatsächlich beendet. Arbeitslos hingegen sind Sie konkret nur dann, wenn Sie auch tatsächlich keiner Arbeit nachgehen.

Hier können Sie sich arbeitssuchend und arbeitslos melden

Sobald Sie wissen, dass Sie arbeitslos werden, sollten Sie sich zunächst arbeitssuchend melden. Dazu müssen Sie nicht einmal den Weg zur Agentur für Arbeit antreten. Sie können sich auch telefonisch unter der gebührenfreien Nummer 0800 455 55 00 arbeitssuchend melden oder das Online-System der Arbeitsagentur nutzen. Sowohl die Behörde als auch Sie selbst können dann sofort damit beginnen, eine neue Stelle zu suchen. Ihnen wird ein Ansprechpartner zugeteilt und Sie erhalten einen Beratungstermin, der Ihnen weiterhelfen wird.

Unmittelbar am Tag nach Ihrem letzten Arbeitstag müssen Sie sich dann arbeitslos melden. Dies geht allerdings nur persönlich in der für Sie zuständigen Dienststelle der Agentur für Arbeit. In der Regel beantragen Sie zugleich Arbeitslosengeld und müssen zu diesem Zweck eine Reihe von Unterlagen einreichen oder vorzeigen.

Wie melde ich mich arbeitslos bei eigener Kündigung?

Grundsätzlich ist der Ablauf der Meldung bei eigener Kündigung derselbe wie bei einer betriebsbedingten Kündigung. Auch wenn Sie aus eigenem Antrieb kündigen, müssen Sie sich so bald wie möglich arbeitssuchend und am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit arbeitslos melden. Der wesentliche Unterschied liegt im Bezug des Arbeitslosengeldes. In der Regel unterliegen Sie bei eigener Kündigung einer Sperrfrist von zwölf Wochen, ehe Sie erstmals Arbeitslosengeld beziehen können. Um eine mögliche Sperrzeit zu vermeiden, lesen Sie sich unseren Artikel zum Thema "Arbeitslosengeld: Alle Fristen, die Sie jetzt im Blick haben sollten" durch.

Wie melde ich mich arbeitslos bei befristetem Arbeitsvertrag?

Viele Arbeitsverhältnisse werden heute nur noch befristet geschlossen. Das bedeutet, dass Sie schon vor dem ersten Arbeitsantritt wissen, wann Sie wieder arbeitslos werden könnten. Da es allerdings immer möglich ist, dass Ihr Arbeitsvertrag verlängert wird, reicht es aus sich drei Monate vor Ablauf des Vertrages arbeitssuchend zu melden. Versäumen sollten Sie diese Meldung allerdings nicht. Falls Ihr Vertrag dann doch verlängert wird, können Sie das verlängerte Beschäftigungsverhältnis ganz einfach melden und damit Ihre Arbeitssuche wieder beenden.

Diese Fristen müssen Sie einhalten

Die Frage „Wie melde ich mich arbeitslos?“ ist eng verknüpft mit der Frage nach dem Wann. Die Fristen der Behörden müssen eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung drohen diverse Sanktionen bis hin zur Sperrung des Arbeitslosengeldes. Keinesfalls sollten Sie daher mit dem Melden der Arbeitslosigkeit zu lange warten.

Läuft Ihr Arbeitsverhältnis planmäßig aus oder bekommen Sie eine fristgerechte Kündigung, sollten Sie die Arbeitsagentur drei Monate vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses informieren. Bei kurzfristigeren Kündigungen sollten Sie den Sachverhalt innerhalb von drei Tagen melden. Nur so verhindern Sie, dass Ihnen bei der Beantragung von Arbeitslosengeld Nachteile entstehen.

Spätestens am ersten Werktag, an dem Sie ohne Beschäftigung sind, müssen Sie sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Versäumen Sie dies und beantragen somit auch kein Arbeitslosengeld, verfällt Ihr Anspruch für den Zeitraum, in dem Sie zwar ohne Beschäftigung, aber noch nicht arbeitslos gemeldet sind. Zur Arbeitslosmeldung und zur Beantragung von Arbeitslosengeld bringen Sie am besten folgende Dokumente gleich mit:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Gegebenenfalls Ihre Aufenthaltserlaubnis oder Arbeitserlaubnis
  • Ihren SozialversicherungsausweisNachweise über frühere Leistungsbezüge wie Wohngeld, ALG oder Krankengeld
  • Ihre Arbeitsbescheinigung sowie Kündigung und/oder Arbeitsvertrag
  • Einen aktuellen Lebenslauf

Das Arbeitslosengeld wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss gesondert beantragt werden. Das entsprechende Formular enthält Angaben über Ihren beruflichen Werdegang und kann auch vorab online ausgefüllt und ausgedruckt werden. So sparen Sie Zeit im Amt vor Ort.

In unserem Artikel "Arbeitslos melden: Unterlagen, die Sie jetzt benötigen" haben wir Ihnen noch mal alle wichtigen Dokumente zusammengefasst.

Kurz und knapp: Wie melde ich mich arbeitslos?

Zunächst melden Sie sich arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit. Dies erfolgt innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Kündigung oder drei Monate vor Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses. Erst am Tag nach Ende der Beschäftigung melden Sie sich dann persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitslos und beantragen dort auch Ihr Arbeitslosengeld.

Diesen Artikel weiterempfehlen

2024-10-22 Wer eine Kündigung erhält, empfindet im ersten Moment große Ängste und Sorgen: Wie soll es weitergehen? Was muss ich jetzt tun? Sicherlich kreisen die Gedanken die ganze Zeit über die finanzielle Absicherung der Lebenskosten. Doch wenn Sie alle Fristen und Formalien der Arbeitsagentur beachten, sind Sie auf der finanziell sicheren Seite. Wie Sie sich arbeitslos […]

COMCAVE.COLLEGE Logo
COMCAVE.COLLEGE GmbH