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Das Bürgergeld ersetzt seit dem 01. Januar 2023 Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II und steht allen erwerbsfähigen und hilfebedürftigen Personen zu, die einen aktuellen Wohnsitz in Deutschland haben. Wir haben alles Wichtige zu Ihrem Bürgergeld Anspruch kurz und kompakt zusammengefasst und erklären, welche Änderungen Sie mit der Bürgergeld Erhöhung 2024 in Bezug auf die aktuellen Bürgergeld Voraussetzungen erwarten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Alle Bürgerinnen und Bürger, die in Deutschland leben und hilfebedürftig sowie erwerbsfähig sind, erhalten das neue Bürgergeld. Es ersetzt seit dem 01. Januar 2023 das bisher bekannte Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II.
  • Mehr Geld dank höheren Regelsätzen ab Januar 2024: Während zum Beispiel eine alleinstehende Person 2023 noch 502€ monatlich erhalten hat, sind es ab 2024 sogar 563€.
  • Sie gelten als hilfebedürftig, sofern Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus Ihrem aktuellen Einkommen oder Vermögen sicherstellen können.
  • Als Bürgergeld Empfängerin oder Empfänger müssen Sie ein Mindestalter von 15 Jahren erreicht haben und in der Lage sein, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten.
  • Sie können das Bürgergeld bequem online beantragen. Sofern Sie zuvor bereits Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II erhalten haben, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen.

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Jede Person, die erwerbsfähig und hilfebedürftig ist, hat in Deutschland Anspruch auf das neue Bürgergeld. Erwerbsfähig sind Sie, wenn Sie keine langfristige Krankheit oder Behinderung daran hindert, einer Arbeit nachzugehen. Hilfebedürftig sind Sie, wenn Ihr Einkommen bzw. das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt.

Sind Sie zum Beispiel von Arbeitslosigkeit betroffen oder verdienen so wenig, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln finanzieren können, erhalten Sie Bürgergeld. Sofern Sie nicht erwerbsfähig aber hilfebedürftig sind und mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Bürgergeld.

Schon gewusst?

Sie beziehen Bürgergeld und sind erkrankt? Dann müssen Sie sich umgehend beim Arbeitsamt krankmelden. Dies funktioniert seit dem 01. Januar 2024 auch online über die Website der Arbeitsagentur oder telefonisch.

Was sind die Voraussetzungen für Bürgergeld?

Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf Bürgergeld. Um die staatliche, finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen Sie folgende Bürgergeld Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und haben das Rentenalter noch nicht erreicht.
  • Sie wohnen in Deutschland und haben hier auch Ihren Lebensmittelpunkt.
  • Sie sind imstande, mindestens 3 Stunden am Tag zu arbeiten.
  • Sie oder Menschen, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind hilfebedürftig.

Wie viel Bürgergeld kann ich bekommen?

Die Grundsicherung wurde mit dem Bürgergeld grundlegend reformiert. Seit dem 01. Januar 2023 wurden alle Regelbedarfe der Grundsicherung erhöht. Damit erhalten zum Beispiel Alleinerziehende und Alleinstehende ab sofort 502€ statt 449€ pro Monat, mit der geplanten Bürgergeld Erhöhung steigt dieser Betrag ab dem 01. Januar 2024 sogar auf 563€ pro Monat. Bei der Berechnung der Grundsicherung werden unter anderem anfallende Kosten für Lebensmittel, Kleidung und Freizeitaktivitäten berücksichtigt. Die Ausgaben für Ihre Unterkunft, wie etwa Miete, Neben- und Heizkosten, sind darin nicht enthalten und werden separat berücksichtigt und bezuschusst.

Anhand der folgenden Tabelle sehen Sie, wie viel Bürgergeld Ihnen 2024 zusteht und wie groß der Unterschied von Bürgergeld zu Hartz IV ist.

Bürgergeld 2024 vs. Bürgergeld 2023 vs. Hartz IV

Monatlicher Regelbedarf für...Bürgergeld 2024Bürgergeld
2023
Hartz IV
Alleinstehende, Alleinerziehende563€502€449€
Eheliche oder nichteheliche Partner in einer Lebensgemeinschaft506€451€404€
Volljährige (18 bis 24 Jahre)451€402€360€
Jugendliche (14 bis 17 Jahre)471€420€376€
Kinder (6 bis 13 Jahre)390€348€311€
Kleinkinder (bis 5 Jahre)357€318€285€
Quelle: arbeitsagentur.de

Bürgergeld: Besonderheiten bei Zuverdienst und Vermögen

Mit Einführung des Bürgergeldes wurden auch die Freibeträge für Einkommen sowie die Vermögensgrenze angepasst. Ein Zuverdienst von bis zu 100€ pro Monat bleibt seit dem 01. Juli 2023 anrechnungsfrei, bei einem Minijobverdienst von bis zu 520€ bleiben 20% anrechnungsfrei.

Zudem profitieren Sie bei etwaigem Vermögen in den ersten zwölf Monaten von einer sogenannten Karenzzeit. Bei Hartz IV lag die Grenze des Schonvermögens bei maximal 10.050€, beim Bürgergeld dürfen Sie im ersten Jahr bis zu 40.000€ besitzen, im zweiten Jahr sind es maximal 15.000€. Selbst genutztes Wohneigentum, wie zum Beispiel ein Hausgrundstück oder eine Eigentumswohnung, werden bei der Berechnung des Vermögens nicht berücksichtigt.

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Wie beantrage ich Bürgergeld?

Sie können das Bürgergeld direkt bei dem zuständigen Jobcenter in Ihrer Stadt bzw. Gemeinde beantragen – sowohl online als auch zunächst formlos via E-Mail oder Brief. Sobald Sie das Antragsformular vollständig ausgefüllt und notwendige Nachweise eingereicht haben, kann das Jobcenter prüfen, ob Sie alle notwendigen Bürgergeld Voraussetzungen erfüllen und in welcher Höhe Ihnen die staatliche Leistung zusteht. In unserem ausführlichen Artikel erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen, um das Bürgergeld zu beantragen.

Falls Sie bereits Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II erhalten haben, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Sie erhalten automatisch die neuen Regelsätze. Endet hingegen Ihr Bewilligungszeitraum und haben Sie ein entsprechendes Schreiben vom Jobcenter erhalten, so müssen Sie wie in der Vergangenheit einen Weiterbewilligungsantrag (WBA) stellen. Dies ist ebenfalls online möglich.

Kurz und knapp: Wer bekommt Bürgergeld?

Das neue Bürgergeld bringt seit dem 01. Januar – spätestens aber zum 01. Juli 2023 – viele Neuerungen mit sich: Höhere Regelsätze, neue Freibeträge für Einkommen und Extrazahlungen für berufliche Weiterbildung. Bei der Grundsicherung der Existenz ändert sich jedoch nichts: Hatten Sie zuvor Anspruch auf Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II, so haben Sie bei Bedürftigkeit weiterhin auch Anspruch auf Bürgergeld. Eine weitere Änderung steht ab dem 01. Januar 2024 an: Die Regelsätze steigen dann nochmal deutlich an.

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2024-08-22 Das Bürgergeld ersetzt seit dem 01. Januar 2023 Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II und steht allen erwerbsfähigen und hilfebedürftigen Personen zu, die einen aktuellen Wohnsitz in Deutschland haben. Wir haben alles Wichtige zu Ihrem Bürgergeld Anspruch kurz und kompakt zusammengefasst und erklären, welche Änderungen Sie mit der Bürgergeld Erhöhung 2024 in Bezug auf die aktuellen […]

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