Bürgergeld statt Hartz IV
Seit dem 01. Januar 2023 löst das Bürgergeld das bisherige Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Hartz IV ab. Lesen Sie hierzu folgenden Artikel: "Bürgergeld beantragen: Das sollten Sie jetzt wissen".
Bei entsprechender Bedürftigkeit bekommen deutsche Bundesbürger das sogenannte Arbeitslosengeld II. Doch unter diesem Namen ist es kaum bekannt. Vielmehr wird von Hartz IV gesprochen. Was ist Hartz IV, wie definiert und berechnet es sich? Wodurch unterscheidet sich das Arbeitslosengeld II vom Arbeitslosengeld I? Und wie können Sie Hartz IV beantragen? Auf all diese Fragen gibt unser folgender Artikel Antworten.
Das Wichtigste in Kürze:
- Hartz IV ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das amtliche Arbeitslosengeld II, also die staatliche Grundsicherung.
- Der Begriff setzt sich zusammen aus dem Nachnamen des damaligen Vorsitzenden der Reformkommission, Peter Hartz, und der vierten Phase der Arbeitsmarktreform von 2005.
- Hartz IV kann jeder erwerbstätige Hilfebedürftige beantragen, der zwischen 15 und 65 Jahren alt ist. Der Regelsatz beträgt ab 2020 432 Euro für Alleinstehende.
- Für Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft gelten gestaffelte Beträge. Dabei werden Einkommen und Vermögen satzmindernd berücksichtigt.
- Zusätzlich zahlen die Städte und Kommunen die Unterkunft und die Heizungskosten für die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.
Was ist Hartz IV?
Diese Frage stellen sich viele, die bislang kaum mit der Thematik in Berührung kamen. Dabei müssen vor allem die beiden Bestandteile des Namens genauer erklärt werden. Bei dem aktuellen Hartz IV handelt es sich um die vierte und letzte Phase eines Konzepts zur Reform der deutschen Arbeitsmarktpolitik.
In diesen vier Phasen wurden wichtige Änderungen vorgenommen, die beispielsweise den Bildungsgutschein, die Regelung für geringfügige Beschäftigungen sowie die Umstrukturierung der Bundesagentur für Arbeit umfassten. Die letzte Phase brachte die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II hervor.
Doch was ist Hartz IV nun genau für den Bundesbürger? Laut offizieller Definition dient Hartz IV – oder exakter gesagt das Arbeitslosengeld II – der Sicherung des Lebensunterhalts für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, bei denen eine entsprechende Bedürftigkeit vorliegt. Es ist also eine Sozialleistung und keine Leistung aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung.
Die rechtliche Grundlage bildet das Zweite Sozialgesetzbuch. Kostenträger sind in der Regel die Agentur für Arbeit, Städte und Kommunen. Verwaltet werden die Leistungen durch deren gemeinsame Einrichtungen, die sogenannten Jobcenter.
Schon gewusst?
Der Begriff Arbeitslosengeld II führt nicht selten zu Verwirrung. Es steht in keinerlei Beziehung zum Arbeitslosengeld I und folgt auch nicht zwingend darauf. Zudem können Sie auch ALG II beziehen, wenn Sie gar nicht arbeitslos sind, etwa als sogenannter Aufstocker.
So berechnet sich der Hartz IV Regelsatz
Der jeweilige Hartz IV Satz errechnet sich individuell anhand der Lebensumstände der sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Dies sind meist alle Personen, die mit dem Antragsteller zusammen im Haushalt leben.
Der Hartz IV Regelsatz beträgt seit 1. Januar 2020 432 Euro pro Monat. Diesen erhalten aber nur alleinstehende oder alleinerziehende Personen. Erwachsene Lebenspartner erhalten pro Person 389 Euro. Bei Minderjährigen staffelt sich der Regelsatz entsprechend bis hin zu 328 Euro. Zusätzlich zahlt das Jobcenter folgende Leistungen:
- Angebrachte Unterkunft und Heizung
- Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung
- Mehrbedarfe für Schwangere, Mütter, Menschen mit Behinderungen
- Einmalige Leistungen wie Erstausstattung für Neugeborene
- Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Schüler/innen
Der Regelsatz selbst wird jedes Jahr auf Grundlage der Verbraucherpreise und der Entwicklung des Lohnniveaus neu berechnet. Der Satz setzt sich im Einzelnen aus einer Reihe von Konsumkomponenten zusammen, wobei die tatsächlichen Ausgaben dem Bezieher frei stehen. Der neue Satz von monatlich 432 Euro umfasst die folgenden Komponenten:
- 150,60 Euro für Nahrungsmittel
- 41,43 Euro für Freizeit und Kultur
- 38,62 Euro für Nachrichtenübermittlung
- 38,32 Euro für Wohnen und Energie
- 37,84 Euro für Bekleidung
- 35,99 Euro für Verkehr
- 26,61 Euro für Haushaltsgeräte
- 16,42 Euro für Gesundheit und Pflege
Erhalte ich den gesamten Regelsatz? Dabei kommt es vor allem auf das Einkommen und Vermögen der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft an. Verdient Ihr Partner oder Ehepartner zu viel oder haben Sie zu viel Vermögen, müssen Sie gegebenenfalls auf Bezüge von Hartz IV verzichten.
Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld II
Einen grundsätzlichen Anspruch auf Hartz IV haben alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und 65 Jahren. Kinder, Ältere und nicht Erwerbsfähige erhalten Sozialgeld oder Grundsicherung. Die Mitglieder Ihres Haushalts haben auch Anspruch auf Hartz IV, sofern sie hilfsbedürftig sind. Sie bilden dann gemeinsam mit Ihnen die Bedarfsgemeinschaft.
Anders als beim Bezug von Arbeitslosengeld I müssen Sie für den Bezug von Hartz IV nicht arbeitslos sein. Tatsächlich steigt die Zahl der Voll-Erwerbstätigen, deren Entlohnung nicht ausreicht, um für die Familie zu sorgen. Diese erhalten dann ergänzend Hartz IV als sogenannte Aufstocker.
Der Hartz IV Antrag
Sie wissen nun die Antwort auf die Frage „Was ist Hartz IV?“ und sind bezugsberechtigt? Dann sollten Sie nicht zögern und Ihren Hartz IV Antrag ausfüllen. Sie erhalten die Grundsicherung nur ab dem ersten des Monats, in dem Sie die Unterstützung beantragt haben. Rückwirkend wird Hartz IV nicht gezahlt.
Beantragt wird Hartz IV bei den zuständigen Jobcentern. Die Formulare dazu gibt es auch online bei der Agentur für Arbeit. Ein schriftlicher formloser Antrag oder sogar ein Telefonat reichen zwar aus, doch um die rechtzeitige Abgabe des Antrags zu beweisen, empfiehlt sich ein persönliches Erscheinen im Jobcenter.
Expertentipp
Bitte beachten Sie, dass Hartz IV nicht unbegrenzt fortlaufend bezahlt wird. Vielmehr müssen Sie alle sechs Monate einen sogenannten Folgeantrag stellen, mit dem Sie erneut Ihre Bedürftigkeit nachweisen.
Kurz und knapp: Was ist Hartz IV?
Bei Hartz IV handelt es sich um die soziale Grundsicherung in Deutschland. Sie kann von jedem Bundesbürger zwischen 15 und 65 Jahren beim zuständigen Jobcenter beantragt werden. Der Regelsatz beträgt seit 2020 432 Euro für alleinstehende Erwachsene. Zusätzlich werden Unterkunft und Heizung sowie gewisse Mehrbelastungen und Einmalkosten übernommen. Hartz IV ist der nichtamtliche Begriff für Arbeitslosengeld II und geht zurück auf die vierte Phase der Arbeitsmarktreform unter Leitung von Peter Hartz.