Mann zählt Geldscheine

Eine Umschulung ist für manche Arbeitsuchenden oder Arbeitslosen eine hervorragende Möglichkeit, die eigenen Perspektiven zu verbessern. Die Kosten der Umschulung werden dabei in vielen Fällen von der Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter durch den sogenannten Bildungsgutschein übernommen. Es gibt aber auch weitere Institutionen, die Umschulungen fördern. Neben den reinen Umschulungskosten können unter Umständen auch Fahrt- und Unterbringungskosten sowie der Lebensunterhalt finanziert werden. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es für Sie gibt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Kosten einer Umschulung belaufen sich meist auf einen mittleren fünfstelligen Bereich, vor allem bei reinen schulischen Ausbildungen.
  • Diese Kosten können durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters abgegolten werden. Zusätzlich erstatten diese Stellen auch die Mehraufwendungen für Verpflegung, auswärtige Unterbringung, die Betreuung von Kindern oder Fahrten von und zur Ausbildungsstätte.
  • Um eine Förderung zu erhalten, sollte die Umschulung eng mit der zuständigen Behörde und dem jeweiligen Sachbearbeiter abgesprochen werden.

Umschulung: Die Kosten werden meist von der Agentur für Arbeit übernommen

Natürlich verursacht jede Umschulung Kosten. Diese sind im Normalfall von dem Umschüler zu tragen, der jedoch in den meisten Fällen Unterstützung geltend machen kann. Wenn Sie als Arbeitsloser eine Umschulung machen, können Sie sich die Kosten von der Arbeitsagentur abnehmen lassen. Dann allerdings müssen Sie die Maßnahme auch vorab mit dem Träger absprechen.

Schon gewusst?

Eine vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit geförderte Umschulung ist eine "Kann-Leistung" und hängt auch von Ihrer Kooperationsbereitschaft ab. Stellen Sie den zuständigen Sachbearbeiter daher nicht vor vollendete Tatsachen, sondern beziehen Sie ihn in Ihre Überlegungen mit ein.

Diese Träger übernehmen ebenfalls die Umschulungskosten

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren vormals erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, können die Umschulungskosten auch von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung übernommen werden. Prüfen Sie Ihre Ansprüche diesbezüglich am besten direkt bei der jeweiligen Stelle. Dies gilt insbesondere bei Berufsunfähigkeit in Folge eines Arbeitsunfalls oder bei einer beruflich bedingten Erkrankung.

Bei einer betrieblichen Umschulung zahlt Ihnen der Betrieb ein reguläres Ausbildungsgehalt. Dieses wird auf mögliche Bezüge an Arbeitslosengeld I angerechnet und kann bei Bedarf durch ALG II ergänzt werden (Aufstocker).

Bürgergeld statt Hartz IV

Seit dem 01. Januar 2023 löst das Bürgergeld das bisherige Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Hartz IV ab. Lesen Sie hierzu folgenden Artikel: "Bürgergeld beantragen: Das sollten Sie jetzt wissen".

Bei Umschulung Kostenübernahme vorab prüfen

Bevor Sie eine Umschulung beginnen, sollten Sie herausfinden, welche Behörde für eine Förderung zuständig ist. Waren Sie mindestens zwei Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt und erhalten ALG I, dann ist die Agentur für Arbeit Ihr Ansprechpartner. Bei Bezug von ALG II kümmert sich das Jobcenter um die Umschulung und die Kosten.

Vor allem dann, wenn es kein Ausbildungsgehalt gibt – etwa bei einer rein schulischen Umschulung – sind die Umschulungskosten recht hoch und können kaum von einem Arbeitslosen allein gestemmt werden. Im Umkehrschluss muss die zuständige Stelle aber auch überzeugt werden, dass die Investition sinnvoll ist.

Sprechen Sie in jedem Fall vorab mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter, schildern Sie Ihre Lage und argumentieren Sie sinnvoll, warum eine Umschulung der richtige Weg und warum die Übernahme der Umschulung und ihrer Kosten gerechtfertigt ist. Oft weist Sie der Sachbearbeiter auf andere Maßnahmen hin, an die Sie womöglich noch gar nicht gedacht haben, etwa Weiterbildungen, um in Ihrem alten Beruf neu Fuß zu fassen.

Expertentipp

Bereiten Sie sich auf die Termine beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit sorgfältig vor. Umso bessere Argumente Sie haben und umso souveräner Sie auf Fragen und Einwände antworten können, desto entschlossener wirken Sie.

Das kostet eine Umschulung

Viele Interessenten wissen nicht, in welcher Höhe eine Umschulung Kosten verursacht. Dies ist aber wichtig, um zu verstehen, warum die behördlichen Stellen so akribisch auf den voraussichtlichen Nutzen der Maßnahme achten. Vorab dazu ein kleines Rechenbeispiel:

Wenn wir davon ausgehen, dass die schulischen Kosten einer Umschulung monatlich 500 Euro betragen und der Umschüler zudem mit rund 1.000 Euro im Monat an Lebensunterhalt versorgt werden muss, so summieren sich die Umschulungskosten bei einer 24-monatigen Ausbildung auf stolze 36.000 Euro.

Anders als bei den herkömmlichen Bewilligungszeiträumen für ALG I steht der Umschüler für volle zwei Jahre nicht mehr für den Arbeitsmarkt zur Verfügung. Das Jobcenter muss also volle zwei Jahre für Unterhalt und Umschulungskosten aufkommen. Da ist es verständlich, dass Sie nur dann eine Förderung erhalten, wenn Sie den Sachbearbeiter auch davon überzeugen können, dass die Umschulung Früchte trägt.

Gut zu wissen

Pro Jahr lassen sich rund 50.000 Menschen in Deutschland umschulen. Die Umschulung ist nur eine von vielen Möglichkeiten, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Nicht nur die Umschulungskosten werden übernommen

Wenn Sie ALG I oder ALG II erhalten und zudem noch die Gebühren für eine schulische Umschulung erstattet bekommen, ist dies bereits eine deutliche Entlastung. Sie können allerdings auch weitere Kosten geltend machen.

Unter anderem für folgende Ausgaben:

  • Kosten für Lehrmittel zum Beispiel Arbeitskleidung, Prüfungsstücke oder Prüfungsgebühren
  • Kosten für die Fahrten zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte
  • Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung, falls notwendig
  • Kosten für die Betreuung von Kindern unter 15 Jahren

2.500€ Weiterbildungsprämie

Schon gewusst? Ihre erfolgreich abgeschlossene Umschulung wird vom Staat belohnt: Haben Sie die Zwischenprüfung bestanden, so erhalten Sie eine Einmalzahlung in Höhe von 1.000€. Bei bestandener Abschlussprüfung kommen noch einmal 1.500€ hinzu. Erfahren Sie jetzt mehr über die attraktive Weiterbildungsprämie.

Kurz und knapp: Umschulung und Kosten

Wenn Sie eine Umschulung beginnen, können Sie die Kosten für die Ausbildung sowie Unterbringung, Verpflegung und Kinderbetreuung durch einen Bildungsgutschein finanzieren. Dazu muss die Umschulung jedoch vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit bewilligt und bestätigt werden. Bei Berufsunfähigkeit durch einen Unfall oder eine Krankheit kann die Förderung auch durch Kranken- oder Rentenkassen erfolgen.

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2024-08-15 Eine Umschulung ist für manche Arbeitsuchenden oder Arbeitslosen eine hervorragende Möglichkeit, die eigenen Perspektiven zu verbessern. Die Kosten der Umschulung werden dabei in vielen Fällen von der Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter durch den sogenannten Bildungsgutschein übernommen. Es gibt aber auch weitere Institutionen, die Umschulungen fördern. Neben den reinen Umschulungskosten können unter Umständen […]

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