Viele Gründe können in die Arbeitslosigkeit führen. Manchmal ist es nicht möglich, in den erlernten Beruf zurückzukehren. In solchen Fällen ist eine Umschulung oft die beste Möglichkeit, um sich gute Zukunftsaussichten auf dem Arbeitsmarkt zu erschließen. Doch eine Umschulung dauert viele Monate und ist häufig mit hohen Kosten in Kombination mit geringem Verdienst verbunden. Wer mitten im Leben steht, stellt sich daher zu Recht die Frage, wie eine Finanzierung der Umschulung aussehen kann. Hier erfahren Sie, wie es geht!
Das Wichtigste in Kürze:
- Eine Umschulung ist eine Art der Weiterbildung für jene, die in ihrem alten Job keine beruflichen Chancen mehr sehen.
- Die Umschulung durch eine Finanzierung vom Arbeitsamt zu ermöglichen, ist ein gängiger Weg. Bringen Sie zum Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter alle nötigen Unterlagen mit, um Ihre Entscheidung zu begründen. Auch andere Träger und Förderprojekte können Ihre Umschulung finanzieren. Informieren Sie sich vorab, welche Fördermöglichkeit zu Ihrem Weg passt.
Vor der Umschulung: Finanzierung, Vergütung und Zeitaufwand klären
Ganz wichtig ist es, alle finanziellen und zeitlichen Fragen zu klären, bevor Sie einen Vertrag mit einem Ausbildungsbetrieb oder einer Weiterbildungsstelle abschließen. Je nachdem für welche Art von Umschulung Sie sich entscheiden, können die Rahmenbedingungen sehr unterschiedlich ausfallen.
Folgende drei Arten von Umschulungsmöglichkeiten gibt es:
1. Betriebliche Umschulung
Hierbei wird die Umschulung in einem Ausbildungsbetrieb in Kombination mit Berufsschulunterricht durchgeführt. Der Unterricht ist nicht verpflichtend aber empfehlenswert, da die Umschulung mit einer Prüfung abschließt, welche die Unterrichtsinhalte abfragt. In dieser Zeit wird eine geringe Ausbildungsvergütung
2. Schulische Umschulung
Für einige Berufe gibt es keine betrieblichen, sondern ausschließlich schulische Ausbildungen. Diese werden oftmals mit verpflichtenden Berufspraktika ergänzt. Bei dieser Form der Umschulung ist die Finanzierung noch schwieriger, da keine Vergütung gezahlt, sondern oftmals nur Schulgeld erhoben wird.
3. Außerbetriebliche Umschulung bei einem Bildungsträger
In diesem Fall fungiert der Bildungsträger als Ausbildungsbetrieb und ermöglicht praxisnahes Lernen in speziellen Werkstätten oder Übungsfirmen. Auch hier gehören Berufspraktika in passenden Betrieben zur Umschulung dazu. Die Umschulung beim Bildungsträger kostet meist mehrere hundert Euro im Monat zusätzlich zu den normalen Lebenskosten.
Umschulung mit Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit
Wenn Sie arbeitsuchend sind, stehen Ihnen in der Regel nicht die Mittel zur Verfügung, um eine Umschulung selbst zu finanzieren. Ausnahmen bestehen eventuell dann, wenn der Lebenspartner über ein ausreichend hohes Einkommen verfügt, sodass die fehlenden Einnahmen und zusätzlichen Kosten privat übernommen werden können.
Sollte eine private Finanzierung der Umschulung für Sie nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Wenn Sie für eine Förderung in Frage kommen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, der die Kostenübernahme verbindlich zusichert.
Neben der Agentur für Arbeit gibt es noch viele weitere Anlaufstellen, die Ihre Umschulung durch Finanzierung unterstützen können.
Finanzierung einer Umschulung zum Beispiel durch:
- Bildungsgutschein
- Weiterbildungsprämie
- Teilnahme am Programm „WeGebAU“
- Teilnahme an der Initiative „Zukunftsstarter“ der Agenturen für Arbeit
- Teilnahme am Förderprojekt „Stark im Beruf“
- Teilnahme am Förderprojekt „Perspektive Wiedereinstieg“ Bildungsprämie und Aufstiegs-BAföG
- Weiterbildungsschecks und Bildungsurlaube (bundeslandspezifisch)
Umschulung vom Arbeitsamt: Voraussetzungen für eine Finanzierung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Finanzierung der Umschulung durch das Arbeitsamt beziehungsweise durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erfolgen. Wichtig dabei zu wissen ist, dass es sich bei der Finanzierung einer Umschulung mit einem Bildungsgutschein um eine „Kann-Leistung“ handelt und die Entscheidung im Ermessen des Sachbearbeiters liegt.
2.500€ Weiterbildungsprämie
Schon gewusst? Ihre erfolgreich abgeschlossene Umschulung wird vom Staat belohnt: Haben Sie die Zwischenprüfung bestanden, so erhalten Sie eine Einmalzahlung in Höhe von 1.000€. Bei bestandener Abschlussprüfung kommen noch einmal 1.500€ hinzu. Erfahren Sie jetzt mehr über die attraktive Weiterbildungsprämie.
Die Hauptvoraussetzungen für die Finanzierung einer Umschulung sind:
- Mindestalter von 18 Jahren
- Aktuelle Arbeitslosigkeit oder von Arbeitslosigkeit bedroht
- Abgeschlossene oder abgebrochene Erstausbildung
- Keine Anstellung im erlernten Beruf möglich
- Hohe Nachfrage nach Fachkräften im angestrebten Beruf
Insbesondere die letzten beiden Punkte wollen sorgfältig begründet und möglichst mit Belegen untermauert werden. Daher ist es sinnvoll, dass Sie sich auf das Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit zur Finanzierung Ihrer Umschulung gut vorbereiten.
Sammeln Sie Informationen und Belege, die bestätigen, dass Sie in Ihrem erlernten Beruf keine berufliche Zukunft haben. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen eine Umschulung mit Finanzierung anstreben, benötigen Sie ein ärztliches Attest zur Bestätigung Ihrer Berufsunfähigkeit. Wenn alles passt, steht der Umschulung mit Finanzierung oft nichts mehr im Wege.
Haben Veränderungen im Arbeitsmarkt zu Ihrer Arbeitslosigkeit geführt, ist es wichtig, diese ebenfalls belegen zu können. Hierzu reichen oft schon Ausschnitte aus Fachzeitschriften oder offizielle Branchenstatistiken. Belege in dieser Form sollten Sie zudem nutzen, um die guten Berufsaussichten in dem von Ihnen angestrebten Berufsfeld zu verdeutlichen.
Kurz und knapp: Finanzierung der Umschulung
Eine Umschulung mit Finanzierung durch die Agentur für Arbeit kann die entscheidende Wende für Ihren beruflichen Erfolg darstellen. Nutzen Sie die angebotenen Fördermöglichkeiten und lassen Sie sich ausführlich beraten. Es lohnt sich!