Holzwürfel bilden das Wort Bildung und liegen auf Euro-Geldscheinen

Eine Umschulung ist für viele Menschen eine gute Möglichkeit, sich beruflich neue Perspektiven zu schaffen. Die Finanzierung einer solchen Umschulungsmaßnahme sowie die Sicherung des Lebensunterhaltes währenddessen sind die Hauptsorgen vieler Interessenten. Im folgenden Beitrag lesen Sie, bei welchen Voraussetzungen Sie bei einer Umschulung Arbeitslosengeld erhalten und welche Fristen dabei gelten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine von der Arbeitsagentur geförderte Umschulung betrifft in der Regel Arbeitsuchende und Arbeitslose.
  • Ob es während einer Umschulung Arbeitslosengeld gibt, hängt vom grundsätzlichen Anspruch darauf ab.
  • ALG I erhalten Sie, wenn Sie in den vorangegangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben.
  • ALG II bekommen Sie, wenn Ihr Vermögen und das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht für Ihren Lebensunterhalt ausreichen.
  • Unabhängig vom Arbeitslosengeld übernimmt der Träger bei einer Umschulung üblicherweise die Kosten der Maßnahme sowie Pauschalen für Lehrmittel, Verpflegung, Unterbringung und Kinderbetreuung.

Gibt es bei einer Umschulung Arbeitslosengeld?

Die Umschulung ist eine Maßnahme der Agentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters und wird bei Personen angeboten, die entweder bereits arbeitslos oder aber unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Daher ist es üblich während einer Umschulung Arbeitslosengeld zu beziehen.

Wesentlich wichtiger als die Frage, ob Sie bei einer Umschulung Arbeitslosengeld erhalten, ist die Frage, wann Sie überhaupt eine Umschulung beginnen können. Dies wird nämlich vom Träger nur dann finanziert, wenn Sie

  • über 18 Jahre alt sind und eine abgeschlossene oder abgebrochene Berufsausbildung haben,
  • in Ihrem alten Job keine Perspektive mehr haben oder aus gesundheitlichen Gründen Ihren erlernten Job nicht mehr ausführen können oder
  • der neue Beruf nach der Umschulung aussichtsreichere Perspektiven bietet.

Diese beiden Arten Arbeitslosengeld bei Umschulung gibt es

Wenn Sie eine Umschulung machen und dabei Arbeitslosengeld beziehen, so handelt es sich dabei entweder um das Arbeitslosengeld I (ALG I) aus der Arbeitslosenversicherung oder das Arbeitslosengeld II (ALG II oder Hartz IV). Das ALG II wird unabhängig von Ihren Einzahlungen in die Sozialversicherungen gezahlt. Bei Umschülern ergeben sich je nach Art des Arbeitslosengeldes einige Besonderheiten.

Umschulung beim ALG I

Ob Sie während einer Umschulung Arbeitslosengeld I beziehen können, ist abhängig von Ihrem generellen Anspruch auf das ALG I. Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf ALG I, wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Die Dauer des ALG I Bezugs richtet sich nach Ihrem Alter und der Dauer der vorangegangenen Beschäftigung.

Es existieren zahlreiche Sonderfallregelungen für den Bezug von ALG I. Das gilt vor allem für Menschen, die oftmals in kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen gearbeitet haben. Mehr zu den Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfahren Sie in unserem Artikel.

Umschulung beim ALG II

Ob Sie während einer Umschulung Arbeitslosengeld II beziehen können, hängt nicht von Ihrer vorherigen Beschäftigung, sondern von Ihren derzeitigen Lebensverhältnissen ab. Anders als beim ALG I werden nämlich nicht mehr nur Sie als Person, sondern die sogenannte Bedarfsgemeinschaft zur Anspruchsbeurteilung herangezogen.

Bürgergeld statt Hartz IV

Seit dem 01. Januar 2023 löst das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Hartz IV ab. Informieren Sie sich auf unser Themenseite über das neue Bürgergeld.

Üblicherweise erhalten Sie Arbeitslosengeld II, wenn Sie erwerbsfähig, aber hilfebedürftig sind. Anders gesagt: Sie haben Anspruch auf ALG II, wenn Ihr Einkommen zur Existenzsicherung nicht ausreicht. Verdienen die anderen Personen Ihrer Bedarfsgemeinschaft aber genug oder verfügen Sie über zu viel Vermögen, verfällt der Anspruch auf ALG II. Sie bekommen dann auch während einer Umschulung kein Arbeitslosengeld II.

Schon gewusst?

Eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des zweiten Sozialgesetzbuches umfasst in der Regel alle Personen, die mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben – also Ehepartner, Lebenspartner, Kinder oder Eltern. Der Grundgedanke ist, dass Partner füreinander einstehen, wenn sich eine wirtschaftliche Notsituation ergibt.

Übernahme der Kosten einer Umschulung

Wenn Sie auch während einer Umschulung Arbeitslosengeld erhalten, bedeutet dies, dass Sie auch die Kosten für die Maßnahme über einen Bildungsgutschein von der zuständigen Stelle erstattet bekommen.

Dazu zählen vor allem die Lehrgangskosten, aber auch einige Nebenkosten wie etwa:

  • Fahrtkosten für die An- und Abreise zur Bildungsstätte
  • Kosten für eine auswärtige Unterbringung (maximal 340 Euro pro Monat)
  • Verpflegungspauschale (maximal 136 Euro im Monat)
  • Kinderbetreuungskosten (130 Euro im Monat)
  • Materialkosten für Lehrmittel und Arbeitskleidung

2.500€ Weiterbildungsprämie

Schon gewusst? Ihre erfolgreich abgeschlossene Umschulung wird vom Staat belohnt: Haben Sie die Zwischenprüfung bestanden, so erhalten Sie eine Einmalzahlung in Höhe von 1.000€. Bei bestandener Abschlussprüfung kommen noch einmal 1.500€ hinzu. Erfahren Sie jetzt mehr über die attraktive Weiterbildungsprämie.

Voraussetzung dafür, dass eine Umschulung per Bildungsgutschein gefördert werden kann, ist die AZAV-Zulassung des Bildungsanbieters. Bei zertifizierten Anbietern wie COMCAVE haben Sie die Auswahl aus einer Vielzahl an Umschulungsangeboten mit der Möglichkeit der Finanzierung durch einen Bildungsgutschein.

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Kurz und knapp: Umschulung Arbeitslosengeld

Eine geförderte Umschulung ist eine Maßnahme der Arbeitsagentur, damit Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen aus bestimmten Gründen einen neuen Beruf erlernen können. Sie können während dieser Umschulung Arbeitslosengeld I oder II beziehen, wenn Sie die entsprechenden Bedingungen für den jeweiligen Anspruch erfüllen. Zusätzlich können Nebenkosten für Verpflegung, Unterbringung oder Lehrmittel übernommen werden.

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2024-09-24 Eine Umschulung ist für viele Menschen eine gute Möglichkeit, sich beruflich neue Perspektiven zu schaffen. Die Finanzierung einer solchen Umschulungsmaßnahme sowie die Sicherung des Lebensunterhaltes währenddessen sind die Hauptsorgen vieler Interessenten. Im folgenden Beitrag lesen Sie, bei welchen Voraussetzungen Sie bei einer Umschulung Arbeitslosengeld erhalten und welche Fristen dabei gelten. Das Wichtigste in Kürze: Gibt […]

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