Mann zählt Geldscheine

Das Thema Bürgergeld ist ein wichtiger Bestandteil des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD. Mittlerweile ist bekannt, dass es mit der Neuen Grundsicherung härtere Leistungskürzungen für Arbeitssuchende geben wird. Auch beim Vermögen und den Regelsätzen sind Änderungen geplant. Einen Überblick darüber, was mit der Neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende auf Sie zukommt, erhalten Sie in unserem Artikel Neue Grundsicherung statt Bürgergeld. In diesem Beitrag klären wir die Frage nach der Karenzzeit für Vermögen, wie viel Geld Sie in Zukunft behalten dürfen und was sich bei der Berechnung der Regelsätze ändert.

Neue Grundsicherung: Karenzzeit für Vermögen fällt weg

Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld durften im ersten Jahr nach Antragstellung ein Vermögen von bis zu 40.000€ besitzen bzw. behalten. Für jede weitere Person einer Bedarfsgemeinschaft galt ein geschützter Freibetrag von 15.000€. Diese Karenzzeit für Vermögen wurde bereits zum 1. Januar 2025 von 12 Monate auf 6 Monate verkürzt. Mit der Bürgergeld-Reform von Union und SPD wird es bei der Neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende keine Karenzzeit für Vermögen mehr geben – sie entfällt.

Wie viel Geld dürfen Arbeitssuchende bei der neuen Grundsicherung haben?

Mit dem Wegfall der Karenzzeit soll auch der grundsätzlich geltende Freibetrag (Stand 2025: 15.000€) neu definiert und Vermögen direkt geprüft werden. Die Höhe des Schonvermögens soll sich in Zukunft am Alter und den geleisteten Arbeitsjahren orientieren. Laut CDU „ist klar, dass Menschen, die ein Leben lang gearbeitet haben, kurz vor der Rente über entsprechend mehr Vermögen verfügen können als Berufsanfänger.“ Es könnte dennoch sein, dass der Betrag unterhalb der bisherigen Höchstgrenze liegen wird.

Berechnung des Regelsatzes ändert sich mit neuer Grundsicherung

Beim Bürgergeld hatte es zuletzt eine Nullrunde gegeben. Im Jahr davor wurde der Regelsatz für Alleinstehende um 61€ auf aktuell 563€ erhöht. Diese starke Erhöhung konnte nur erfolgen, weil die Inflation bei der Berechnung überschätzt wurde. Die Neue Grundsicherung wird auf zeitnahe, inflationsbedingte Korrekturen verzichten und die Anpassung der Regelsätze wieder auf den Stand vor der Pandemie zurückführen. Ob dies auch eine Kürzung des aktuellen Regelsatzes zur Folge haben wird, ist zurzeit noch unklar.

Neue Hinzuverdienstgrenzen möglich

Eine positive Änderung soll es hingegen bei den Hinzuverdienstgrenzen geben. Die kommende Regierung möchte wieder mehr finanzielle Anreize schaffen, die Arbeit belohnt. Im Rahmen der neuen Grundsicherung sollen sogenannte Aufstocker voraussichtlich mehr von ihrem Lohn behalten dürfen.

Kurz und knapp: Vermögen und Regelsätze

Mit der Neuen Grundsicherung entfällt die Karenzzeit für Vermögen. Der Freibetrag für Schonvermögen soll zukünftig auch das Alter und damit die Lebensleistung berücksichtigen. Bei der Berechnung des Regelsatzes werden sich Preissteigerungen infolge der Inflation erst nachträglich auswirken. Dementsprechend wird der Regelsatz pro Jahr weniger stark steigen. Für Menschen, die aufstocken müssen, sollen einfach verständliche Hinzuverdienstgrenzen mehr Arbeitsanreize schaffen.

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2025-04-09 Das Thema Bürgergeld ist ein wichtiger Bestandteil des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD. Mittlerweile ist bekannt, dass es mit der Neuen Grundsicherung härtere Leistungskürzungen für Arbeitssuchende geben wird. Auch beim Vermögen und den Regelsätzen sind Änderungen geplant. Einen Überblick darüber, was mit der Neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende auf Sie zukommt, erhalten Sie in unserem […]

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