Frage_was_tun_bei_Krankheit_waehrend_Weiterbildung

Sie beziehen Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld) und sind erkrankt? Seit Anfang des Jahres hat sich das Verfahren zur Krankmeldung beim Arbeitsamt geändert. Erfahren Sie in unserem Artikel, wie Sie bei eintretender Arbeitsunfähigkeit vorgehen müssen und ab wann Ihnen Krankengeld anstelle von Bürgergeld zusteht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Bezug von Bürgergeld sind Sie verpflichtet, eine eintretende oder verlängerte Arbeitsunfähigkeit unmittelbar bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter zu melden.
  • Seit dem 01. Januar 2024 können die Arbeitsämter über einen elektronischen Datenabruf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der gesetzlichen Krankenkasse einholen – damit entfällt die Pflicht, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) in Papierform einzureichen.
  • Sie können Ihre Krankmeldung dem Arbeitsamt digital mitteilen (z. B. über eServices oder die neue App „BA-mobil“). Es gibt jedoch auch Ausnahmen – zum Beispiel für Privatversicherte.
  • Bei einer Arbeitsunfähigkeit, die über sechs Wochen hinaus geht, greift in der Regel das Krankengeld, welches die gesetzliche Krankenkasse zahlt.

Wann muss ich mich beim Arbeitsamt melden, wenn ich krankgeschrieben bin?

Bei eintretender Arbeitsunfähigkeit müssen Sie diese bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter umgehend melden. Sobald Sie wieder arbeitsfähig sind und Ihre Krankmeldung beim Arbeitsamt weniger als sechs Wochen angehalten hat, müssen Sie dies ebenfalls melden.

Wie gebe ich eine Krankmeldung beim Arbeitsamt ab?

Seit dem 01. Januar dieses Jahres gibt es eine wesentliche Neuerung im Fall einer Krankmeldung beim Arbeitsamt: Sie müssen der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter Ihre Arbeitsunfähigkeit bzw. die Verlängerung einer Arbeitsunfähigkeit zwar weiterhin unmittelbar mitteilen, jedoch entfällt die Pflicht, eine Bescheinigung in Papierform vorzulegen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Krankmeldung entweder über die eServices, die Kunden-App „BA-mobil“ oder telefonisch melden können.

Hintergrund ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen seit Jahresbeginn Bescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit auf elektronischem Weg an die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter übermitteln.

„Unsere Kundinnen und Kunden entlasten wir damit von der Nachweispflicht der Bescheinigung und so sparen sie Wegezeit und Kosten. Wir gehen damit ein großes Stück weiter auf dem Weg zu einer digitalen Behörde. Die Kooperation zwischen der BA und den gesetzlichen Krankenkassen ist ein weiterer wichtiger Schritt in der behördenübergreifenden digitalen Zusammenarbeit.“

Stefan Latuski, CIO der Bundesagentur für Arbeit (Quelle: arbeitsagentur.de)

Krankmeldung beim Arbeitsamt: Sonderregelung für Privatversicherte & Co.

Die neue Regelung für eine digitale Krankschreibung beim Arbeitsamt gilt jedoch nicht immer. Es gibt auch Ausnahmen, bei denen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von drei Kalendertagen einzureichen ist. Laut der Agentur für Arbeit gilt dies zum Beispiel, wenn

  • Sie privat krankenversichert sind.
  • Ihr Kind erkrankt ist (Nachweis erforderlich).
  • Ihre Krankschreibung von einer Ärztin bzw. einem Arzt im Ausland ausgehändigt wurde.
  • Ihre Behandlung durch einen Arzt ohne Kassenzulassung privat und auf eigene Rechnung erfolgt ist.

Krank während Weiterbildung

Falls Sie aktuell an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen, müssen Sie sich auch bei Ihrem Bildungsträger krankmelden. In der Regel sollte die Krankmeldung ebenfalls am gleichen Tag erfolgen. Sofern Sie eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben, sollten Sie eine E-Mail an die zuständige Person in Ihrem Bildungsinstitut senden und schriftlich mitteilen, dass Sie eine AUB haben.

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Krank während der Weiterbildung? Auch in diesem Fall sollten Sie sich beim Arbeitsamt sowie beim Bildungsträger krankmelden.

Welche Regelungen gelten bei einer Krankmeldung, die länger als 6 Wochen dauert?

Bei einer Arbeitsunfähigkeit von maximal sechs Wochen erhalten Sie weiterhin Ihr reguläres Bürgergeld. Sind Sie hingegen länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld. Ab der siebten Woche steht Ihnen – sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind – Krankengeld von Ihrer Krankenkasse zu. Erkundigen Sie sich in diesem Fall direkt bei Ihrer Krankenkasse, um zu erfahren, ob ein Anspruch auf Krankengeld besteht und ob Sie weiterhin krankenversichert sind.

Wichtig: Sofern Sie nach einer Erkrankung, die länger als sechs Wochen angedauert hat, wieder arbeitsfähig sind, müssen Sie sich erneut arbeitslos melden. Das können Sie sowohl online via eServices als auch persönlich tun. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit Ihrer Ansprechperson bei der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter auf.

Unser Bürgergeld Ratgeber

Sie möchten sich ausführlich über das Bürgergeld und Ihren Anspruch informieren? Wir haben unsere aktuellen Artikel rund um das Bürgergeld und die wichtigsten FAQs auf unserer Bürgergeld Themenseite kompakt für Sie zusammengefasst.

Kurz und knapp: Krankmeldung beim Arbeitsamt

Seit Anfang des Jahres hat sich das Verfahren zur Krankmeldung beim Arbeitsamt geändert: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AUB, muss nicht mehr in Papierform vorgelegt werden, da sie nun elektronisch übermittelt wird. Bei Bezug von Bürgergeld müssen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit dennoch umgehend melden – digital oder telefonisch. Privatversicherte müssen die AUB hingegen innerhalb von drei Tagen einreichen. Bei Arbeitsunfähigkeit über sechs Wochen hinaus greift das Krankengeld. Allen Betroffenen eine gute Besserung!

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2024-08-06 Sie beziehen Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld) und sind erkrankt? Seit Anfang des Jahres hat sich das Verfahren zur Krankmeldung beim Arbeitsamt geändert. Erfahren Sie in unserem Artikel, wie Sie bei eintretender Arbeitsunfähigkeit vorgehen müssen und ab wann Ihnen Krankengeld anstelle von Bürgergeld zusteht. Das Wichtigste in Kürze Wann muss ich mich beim Arbeitsamt melden, wenn ich […]

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