Sie haben trotz Jobsuche noch keinen neuen, festen Arbeitsplatz in Aussicht und möchten sich darüber informieren, wie viel Bürgergeld Ihnen im Ernstfall zustehen würde? Mit dem Bürgergeldrechner verschaffen Sie sich schnell einen Überblick. Der Regelbedarf in Höhe von 563€ ist dabei maßgeblich für die Berechnung Ihres Leistungsanspruches. Wir klären Sie auf.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 01. Januar 2024 erhalten arbeitslose Alleinstehende 563€ Grundsicherung. Dieser Regelsatz ist die Grundlage für die Berechnung des Bürgergeldes.
- Der Leistungsanspruch auf Bürgergeld kann variieren, sofern Sie etwa mit Ihrem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft leben, Kinder oder mögliche Zusatzeinkommen haben.
- Der Bürgergeldrechner ist nicht zu verwechseln mit dem Arbeitslosengeldrechner, da es hier einen erheblichen Unterschied gibt: Das Arbeitslosengeld wird aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert, während das Bürgergeld das Existenzminimum sichert und sich aus Steuergeldern finanziert.
- Um Ihren möglichen Bürgergeldanspruch zu ermitteln, gibt es diverse kostenlose und anonyme Online-Rechner, die Ihnen innerhalb weniger Klicks eine exakte Auskunft geben.
Wie funktioniert der Bürgergeldrechner?
Der Bürgergeldrechner ist eine kostenlose Online-Funktion, die entwickelt wurde, um Ihnen eine transparente Vorstellung über potenzielle Bürgergeldzahlungen zu geben. Anders als bei anderen Sozialleistungen basiert das Bürgergeld auf einem bedingungslosen Ansatz und orientiert sich nicht an Ihrem vorherigen Brutto- oder Nettoeinkommen. Der Bürgergeldrechner berücksichtigt individuelle Faktoren wie etwa aktuelle Einnahmen, Mietkosten und Familienstand.
Damit Sie berechnen lassen können, wie viel Bürgergeld Ihnen im Falle einer andauernden Arbeitslosigkeit zusteht, müssen Sie als Antragsstellerin bzw. Antragssteller beim Bürgergeld Rechner regulär folgende Angaben hinterlegen:
- Angaben zur Partnerschaft
- Angaben zu Kindern im Haushalt
- Miet- und Nebenkosten
- Heizkosten, Warmwasser
- Besondere Lebensumstände (z. B. Schwangerschaft, Krankheit)
- Einkommen und mögliche Zusatzeinkommen
Arbeitslosengeld vs. Bürgergeld: Wo ist der Unterschied?
Das Arbeitslosengeld basiert auf den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung und orientiert sich hauptsächlich an Ihrem letzten durchschnittlichen Arbeitsentgelt. Diese monatliche Zahlung erhalten Sie in der Regel bis zu zwölf Monate – abhängig davon, wie lange Sie fest angestellt waren und entsprechend Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Unser Tipp
Falls Sie wissen möchten, ob Ihnen zunächst Arbeitslosengeld I zusteht und wenn ja, wie hoch Ihr Anspruch ist, lohnt sich ein Blick in unseren Artikel zum Thema Arbeitslosengeldrechner.
Im Gegensatz dazu wird das Bürgergeld, auch als Grundsicherung für Arbeitsuchende bekannt, aus Steuermitteln finanziert. Es dient der Sicherung des Existenzminimums und setzt sich aus einem festgelegten Regelbedarf sowie den Bedarfen für Unterkunft und Heizung zusammen. Die Übernahme der Kosten für Ihren Wohnraum durch das Jobcenter erfolgt grundsätzlich nur in angemessener Höhe. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, zusätzliche finanzielle Unterstützung für sogenannte Mehrbedarfe (wie z. B. Medikamente) zu erhalten.
Wichtig: Sobald Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch bekannt als ALG I, endet, wird Ihnen nicht automatisch Bürgergeld ausgezahlt. Daher ist es wichtig, dass Sie in Ihrem zuständigen Jobcenter rechtzeitig einen Antrag auf Bürgergeld stellen.
Ihr persönlicher Bürgergeld Ratgeber
Sie möchten sich ausführlich über das Bürgergeld und Ihren Anspruch informieren? Wir haben die aktuellen Themen rund um das Bürgergeld kompakt für Sie zusammengefasst:
- Bürgergeld Ansprüche & Voraussetzungen
- Bürgergeld beantragen
- Bürgergeld Erhöhung 2024
- Bürgergeld & Minijob
Weitere Informationen, Artikel und die wichtigsten FAQs finden Sie auf unserer Bürgergeld Themenseite.
Wie berechnet man das Bürgergeld?
Um Ihnen ein grundlegendes Verständnis für die Berechnung des Bürgergeldes zu geben, haben wir drei Bürgergeld Rechner Beispiele für Sie vorbereitet. Selbstverständlich ist es dennoch ratsam, sich bei Ihrer Arbeitsvermittlerin bzw. Ihrem Arbeitsvermittler zu erkundigen, da zum Beispiel Sonderfälle, etwa für einen möglichen Mehrbedarf, im persönlichen Gespräch besser geklärt werden können.
Bürgergeldrechner Beispiel 1: Alleinstehend, ledig und kinderlos ohne Mehrbedarf
Bürgergeldrechner Beispiel 2: Alleinstehend, mit einem Kind und Mehrbedarf
Bürgergeldrechner Beispiel 3: Verheiratet, zwei Kinder ohne Mehrbedarf
Kurz und knapp: Bürgergeldrechner
Der Bürgergeldrechner ist ein hilfreiches Instrument, um in unsicheren Zeiten eine klare Vorstellung über potenzielle staatliche Unterstützung zu erhalten. Wichtig ist, diesen nicht mit dem Arbeitslosengeldrechner zu verwechseln, da beim ALG I andere Voraussetzungen gelten. Informieren Sie sich möglichst genau über Ihren Anspruch auf Bürgergeld und stellen Sie frühzeitig einen Antrag bei Ihrem zuständigen Jobcenter.