Zeiten der Arbeitslosigkeit sind eine große Herausforderung. Vor allem Familien stellen sich die Frage, welche Besonderheiten der Bezug von Bürgergeld mit Kindern mit sich bringt. In unserem Beitrag erhalten Sie eine Übersicht der unterschiedlichen Regelsätze für Kinder. Außerdem zeigen wir auf, welche zusätzlichen Leistungen – sogenannte Mehrbedarfe – Sie beim Bürgergeld mit Kindern beantragen können und wie sich das Bürgergeld in der Elternzeit auswirkt.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Regelsätze für Kinder fallen je nach Alter des Kindes unterschiedlich hoch aus. Die Höhe des monatlichen Bürgergeldes für eine Familie setzt sich somit individuell zusammen.
- Bürgergeld kann auch in der Elternzeit bezogen werden – das Elterngeld wird allerdings als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet.
- Mit dem Bildungspaket und dem Mehrbedarf für Alleinerziehende können Bürgergeldberechtigte mit Kindern zusätzliche finanzielle Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen.
Bürgergeld mit Kindern: Eine Übersicht
Wer Bürgergeld bezieht und Kinder hat, erhält zusätzlich zum eigenen Regelbedarf weitere Zuschüsse. Im Bürgergeld-Bezug gilt eine Familie als Bedarfsgemeinschaft – deshalb haben auch nicht erwerbsfähige Kinder Anspruch auf Bürgergeld. Die Höhe des monatlichen Bürgergeldes fällt je nach Alter der Kinder unterschiedlich aus. Dementsprechend setzt sich das Bürgergeld für eine Familie mit einem 1 Kind, für eine Familie oder ein Ehepaar mit 2 Kindern oder eine Familie mit 3 Kindern individuell zusammen. Hinzu kommen der Bedarf für Miete und Heizung, Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie ein möglicher Mehrbedarf für Alleinerziehende oder Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gelten für 2025 folgende Regelsätze:
- Alleinstehende/Alleinerziehende: 563€
- Paare je (Ehe-)Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft: 506€
- volljährige Kinder unter 25 Jahre (im Haushalt der Eltern lebend): 451€
- Kinder von 14 bis 17 Jahre: 471€
- Kinder von 6 bis 13 Jahre: 390€
- Kinder von 0 bis 5 Jahre: 357€
Grundsätzlich werden die Regelsätze jährlich angepasst. Was sich beim Bürgergeld in 2025 ändert, haben wir in unserem Artikel zur Bürgergeld Nullrunde 2025 zusammengefasst. In unserem Bürgergeld-Ratgeber finden Sie außerdem einen Beitrag zum Bürgergeldrechner – ein hilfreiches Online-Tool, mit dem Sie unverbindlich Ihren Leistungsanspruch als Familie oder Alleinerziehende mit Kindern ausrechnen können.
Kindergeld und Bürgergeld
Eltern und Erziehungsberechtigte erhalten aktuell 255€ Kindergeld pro Kind ab Geburt (Stand: 2025) – unabhängig von ihrem Verdienst. Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und wird vollständig auf das Bürgergeld angerechnet. Damit reduziert es den monatlichen Regelsatz um 250€ je Kind. Der Bezug von Kindergeld kann nicht frei gewählt werden. Es handelt sich um eine vorrangige Leistung zur Sicherung des Existenzminimums, die Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld zwingend beantragen müssen.
Was ist der Kindersofortzuschlag?
Bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung erhalten alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche einen Kindersofortzuschlag von monatlich 25€ (Stand: 2025), der nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird.
Bürgergeld in Elternzeit: Welche Regelungen gelten hier?
Um eine Frage gleich vorweg zu beantworten: Ja, Sie können gleichzeitig Bürgergeld und Elterngeld bekommen. Allerdings gilt es dabei Folgendes zu beachten: Wenn Sie während der Elternzeit Bürgergeld beziehen, wird Ihr Elterngeld auf das Bürgergeld angerechnet, da es sich bei Elterngeld um eine vorrangige Lohnersatzleistung handelt, die zuerst beantragt werden muss. Elterngeld wird also vollständig als sonstiges Einkommen berücksichtigt und wirkt sich bedarfsmindernd aus. Eine Ausnahme bildet der Elterngeldfreibetrag, den Elterngeldberechtigte erhalten, die vor der Geburt ihres Kindes bzw. ihrer Mehrlingskinder gearbeitet haben. Dann ist das Elterngeld bis zur Höchstgrenze von 300€ pro Monat auf das Bürgergeld anrechnungsfrei und kann damit zusätzlich bezogen werden.
Sie möchten nach der Elternzeit wieder in den Beruf einsteigen? Wie Ihr Wiedereinstieg ins Arbeitsleben mit Kind so gelingt, dass Sie Familie und Beruf vereinbaren können, erfahren Sie in unserem umfangreichen Ratgeber für Eltern.
Profitieren Sie außerdem von unserem flexiblen Weiterbildungsangebot, mit dem Sie eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung auch in Teilzeit absolvieren können. Das monatliche Weiterbildungsgeld in Höhe von 150€ bei Teilnahme an einer abschlussbezogenen Weiterbildung kann selbstverständlich auch beim Bezug von Bürgergeld mit Kindern beansprucht werden.
Wertvolle Tipps für die Beantragung von Bürgergeld mit Kindern
Mehrbedarf für Alleinerziehende
Als Alleinerziehende haben Sie Anspruch auf einen Mehrbedarf. Je nachdem ob Sie alleinerziehend mit 1 Kind, 2 Kindern oder mehr Kindern sind, erhöht sich Ihr Bürgergeld bis zu maximal 60%. Alleinerziehende mit einem minderjährigen Kind unter 7 Jahren erhalten beispielsweise einen Zuschlag von 36% auf den in 2025 geltenden Regelsatz von 563€ für Alleinerziehende. Für Kinder, die älter als 7 Jahre sind, beträgt der Zuschuss 12%.
In unserer Tabelle können Sie den Prozentsatz für den Mehrbedarf für Alleinerziehende ablesen:
1 Kind unter 7 Jahre | 36% |
1 Kind 7 Jahre oder älter | 12% |
2 Kinder unter 16 Jahre | 36% |
2 Kinder 16 Jahre oder älter | 24% |
1 Kind 7 Jahre oder älter und 1 Kind 16 Jahre oder älter | 24% |
3 Kinder | 16% |
4 Kinder | 48% |
5 und mehr Kinder | 60% |
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Als Empfängerin bzw. Empfänger von Bürgergeld können Sie mit Kindern weitere Leistungen in Anspruch nehmen. Mit dem sogenannten Bildungspaket unterstützt der Staat die Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Geld- und Sachleistungen, die jeweils von der Stadt oder Gemeinde ausgegeben werden. Das können finanzielle Zuschüsse für gemeinschaftliche Aktivitäten wie Ausflüge und Klassenfahrten sein, aber auch Geld für Mittagessen, Fahrkarte oder Nachhilfe. Für den persönlichen Schulbedarf gibt es einen Festbetrag von 130€ für das erste Schulhalbjahr und 65€ für das zweite Schulhalbjahr. Für den Anspruch auf das Bildungspaket müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Ihr Kind darf nicht älter als 25 Jahre sein, besucht eine Kita oder (Berufs-)Schule und erhält keine Ausbildungsvergütung.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden bis auf die Lernförderung (Nachhilfe) automatisch zusammen mit dem Bürgergeld beim Jobcenter beantragt – Sie müssen also keinen separaten Antrag stellen, aber für die Erstattung der Kosten entsprechende Nachweise vorlegen. Von der Nachweispflicht ausgenommen ist der Festbetrag für den Schulbedarf.
Gut zu wissen
Für die sozio-kulturelle Teilhabe in der Gemeinschaft wird monatlich eine Pauschale von 15€ ausgezahlt. Diese ist zum Beispiel für Beiträge in Sportverein oder Musikschule vorgesehen. Hier gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren, unabhängig von einem Schul- oder Kitabesuch.
Kurz und knapp: Bürgergeld mit Kindern
Wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist, kann Bürgergeld beantragen – auch mit Kindern. Diese müssen keinen eigenen Antrag auf Bürgergeld stellen, da sie mit ihren Eltern in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben. Die Höhe des monatlichen Bürgergeldes ermittelt sich je nach Alter und Anzahl der Kinder. Alleinerziehende haben Anspruch auf einen Mehrbedarf, außerdem können mit dem Bildungspaket weitere finanzielle Zuschüsse für Kinder und Jugendliche gewährt werden. Für den Bezug von Bürgergeld in der Elternzeit gelten besondere Regeln, da Elterngeld als Einkommen gilt. Wenn Sie die Möglichkeit haben, nutzen Sie Ihre berufliche Auszeit, um sich mit einer qualifizierten Weiterbildung oder Umschulung bei COMCAVE erfolgreich auf den Wiedereinstieg ins Berufsleben vorzubereiten. Wir unterstützen Sie gerne.