Sobald Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind, möchten Sie sich vergewissern, wie viel Arbeitslosengeld Ihnen zustehen würde. Dazu ist ein Arbeitslosengeldrechner hilfreich. Die finanzielle Unterstützung aus der Arbeitslosenversicherung berechnet sich aus Ihrem durchschnittlichen Bruttoentgelt sowie den Abzügen auf der Grundlage eines pauschalisierten Nettoentgelts. Ein Arbeitslosengeldrechner im Internet kann Ihnen eine erste Orientierung bieten, damit Sie wissen, mit wie viel Arbeitslosengeld Sie bei eintretender Arbeitslosigkeit rechnen können.
Das Wichtigste in Kürze:
- In der Regel erhalten Sie 60 Prozent des pauschalisierten Nettoentgelts als Arbeitslosengeld, beziehungsweise 67 Prozent, sofern Sie Kinder haben.
- Das pauschalisierte Nettoentgelt berechnet sich aus dem durchschnittlichen Bruttoentgelt der vergangenen zwölf Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit, abzüglich pauschalisierter Abgaben für Steuern, Versicherungen und Solidaritätszuschlag.
- Abhängig von Ihrem Alter und möglichen Sperrzeiten erhalten Sie das ALG I über einen Zeitraum von sechs bis zu 24 Monaten.
- In einem Arbeitslosengeldrechner müssen Sie Ihren Bruttolohn sowie Ihre Steuerklasse und Ihren Arbeitsort berücksichtigen, um einen ungefähren Orientierungswert zu erhalten.
Die Grundlage für jeden Arbeitslosengeldrechner
Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist in den Paragraphen 149 ff. des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) geregelt. Grundsätzlich erhalten Sie 60 Prozent des pauschalisierten Nettoentgeltes als Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Dieser Satz erhöht sich auf 67 Prozent, wenn Sie Kinder haben.
Bürgergeld statt Hartz IV
Seit dem 01. Januar 2023 löst das Bürgergeld das bisherige Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Hartz IV ab. Damit haben sich auch die Regelsätze geändert. Werfen Sie hierzu gerne einen Blick in unseren Bürgergeld-Ratgeber.
Die zeitliche Grundlage für die Berechnung des Arbeitslosengeldes und damit auch für jeden Arbeitslosengeldrechner sind die letzten zwölf Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Bestimmte Ausnahmen werden nicht angerechnet. Der Berechnungsrahmen für Arbeitslosengeld nach Elternzeit kann zum Beispiel auf zwei Jahre erweitert werden.
Die Agentur für Arbeit nimmt in der Regel das durchschnittliche tägliche Arbeitsentgelt aus besagten zwölf Monaten und errechnet daraus das sogenannte Bemessungsentgelt. Davon werden Pauschalen für Steuer und Sozialversicherungen abgezogen. Als Ergebnis erhalten Sie das sogenannte Leistungsentgelt. Dieses entspricht meist annähernd dem tatsächlichen Nettolohn aus der Tätigkeit des letzten Jahres.
Schon gewusst?
Fiktive Bemessung: In manchen Fällen – etwa einer längeren Elternzeit – kann der Anspruch nicht aus dem Einkommen der letzten zwei Jahre errechnet werden. Dann greift die sogenannte fiktive Bemessung, bei der das Niveau Ihrer formellen Berufsausbildung ausschlaggebend ist.
Wie viel Arbeitslosengeld steht mir wie lange zu?
Neben der Höhe des Arbeitslosengeldes kommt es bei einem Arbeitslosengeldrechner natürlich auch auf die Bezugsdauer des ALG I an. Anders als beim Arbeitslosengeld II (auch als „Hartz IV“ bezeichnet) ist das Arbeitslosengeld I eine zeitlich befristete Leistung zur Überbrückung einer beschäftigungslosen Zeit.
Jeder Arbeitslosengeldrechner berechnet die monatlichen Bezüge, standardisiert auf 30 Tage pro Monat, unabhängig davon, wie viele Tage der jeweilige Monat tatsächlich hat. Wie lange Sie Arbeitslosengeld erhalten, hängt vorrangig von Ihrem Alter und möglichen Sperrzeiten ab.
Haben Sie mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet, haben Sie Anspruch auf sechs Monate ALG I. Die maximale Bezugsdauer beträgt regulär zwölf Monate. Sie kann bei älteren Arbeitnehmern auf bis zu 24 Monate erweitert werden. Ebenso gelten Sonderreglungen für dauerhaft kurzfristig Beschäftigte.
Expertentipp
Falls Ihnen Bürgergeld (ehemals Hartz IV bzw. ALG II) statt Arbeitslosengeld I zusteht, so können Sie mit Hilfe eines Bürgergeldrechners ebenfalls Ihren Anspruch berechnen.
Faktoren für die Berechnung des Arbeitslosengeldes
Ein Arbeitslosengeldrechner und natürlich auch die Agentur für Arbeit gehen immer vom durchschnittlichen monatlichen Bruttolohn der vergangenen zwölf Monaten aus (oder vom fiktiven Entgelt, wenn kein Lohn feststellbar ist).
Allerdings ist diese Berechnungsgrundlage auf die Beitragsbemessungsgrenze limitiert. Liegt Ihr vormaliger Verdienst darüber, so wird der Überschuss nicht angerechnet. Für Bürgerinnen und Bürger in den neuen Bundesländern (Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern) liegt die Bemessungsgrenze niedriger als in den alten Bundesländern.
Drei weitere wichtige Faktoren für den Arbeitslosengeldrechner sind der Ort der Beschäftigung, die Lohnsteuerklasse (kurz StKl) sowie das Vorhandensein von Kindern.
Voraussetzungen für ALG I
Erfahren Sie in unserem ausführlichen Artikel mehr über die wichtigsten Arbeitslosengeld Voraussetzungen.
Arbeitslosengeldrechner und praktische Beispiele
Falls Sie die Berechnung Ihres Arbeitslosengeldanspruchs nicht selbst vornehmen möchten, aber sich auch nicht erst vom Amtsbescheid überraschen lassen wollen, empfehlen wir einen Arbeitslosengeldrechner aus dem Internet.
Arbeitslosengeldrechner der Arbeitsagentur
Die Agentur für Arbeit stellt Ihnen online einen Arbeitslosengeldrechner zur Verfügung. Dort können Sie die Höhe des Ihnen zustehenden Arbeitslosengeldes schnell und bequem ermitteln.
Zur Veranschaulichung sind nachfolgend einige Beispiele aus diesem Arbeitslosengeldrechner aufgelistet. Alle Angaben sind rein fiktiv und bilden lediglich Näherungswerte ab. Sie dienen nur der beispielhaften Darstellung der Berechnung des Arbeitslosengeldes.
Arbeitslosengeldrechner Beispiel 1
Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer aus den neuen Bundesländern, alleinerziehend mit Kind, Steuerklasse 2
Bruttoentgelt | Pauschale Abzüge | Leistungsentgelt | x 67 % | ALG I pro Monat |
1.800 € | ||||
= 59,18 € / Tag | 14,79 € | 44,39 € | 29,74 € | 892,20 € |
2.200 € | ||||
= 72,33 / Tag | 20,44 € | 51,89 € | 34,77 € | 1.043,10 € |
3.000 € | ||||
= 98,63 € / Tag | 32,05 € | 66,58 € | 44,61 € | 1.338,30 € |
Arbeitslosengeldrechner Beispiel 2
Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer aus den alten Bundesländern, ledig und kinderlos, Steuerklasse 1
Bruttoentgelt | Pauschale Abzüge | Leistungsentgelt | x 60 % | ALG I pro Monat |
2.000 € | ||||
= 65,75 € / Tag | 19,05 € | 46,70 € | 28,02 € | 840,60 € |
3.000 € | ||||
= 98,63 / Tag | 33,70 € | 64,93 € | 38,96 € | 1.168,80 € |
4.000 € | ||||
= 131,51 € / Tag | 49,56 € | 81,95 € | 49,17 € | 1.475,10 € |
Arbeitslosengeldrechner Beispiel 3
Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer aus den alten Bundesländern, verheiratet mit Kind, Steuerklasse 3
Bruttoentgelt | Pauschale Abzüge | Leistungsentgelt | x 67 % | ALG I pro Monat |
3.000 € | ||||
= 98,63 € / Tag | 24,84 € | 73,79 € | 49,44 € | 1.483,20 € |
4.000 € | ||||
= 131,51 / Tag | 38,90 € | 92,61 € | 62,05 € | 1.861,50 € |
5.000 € | ||||
= 164,38 € / Tag | 53,51 € | 110,87 € | 74,28 € | 2.228,40 € |
Kurz und knapp: Arbeitslosengeldrechner
Ein Arbeitslosengeldrechner hilft Ihnen bei der Berechnung Ihres zu erwartenden Arbeitslosengeldes I. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage Ihres durchschnittlichen Bruttoentgelts in den vergangenen zwölf Monaten. Hinzu kommen Faktoren wie Steuerklasse und Arbeitsort. Abzüglich einer Abgabenpauschale erhalten Sie das sogenannte Leistungsentgelt. Davon erhalten Sie 60 Prozent bzw. mit Kindern 67 Prozent als Arbeitslosengeld I.
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