Als wäre der Verlust der Arbeitsstelle nicht schon belastend genug, kommt auch noch der Papierkram rund um das Thema Arbeitslosengeld hinzu: Ab wann muss ich mich arbeitssuchend melden? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich Arbeitslosengeld erhalte? Und wie lange bekomme ich das Arbeitslosengeld überhaupt? In diesem Beitrag erhalten Sie Antworten auf diese und weitere Fragen.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitslosengeld: Ab wann muss ich mich bei der Agentur für Arbeit melden?
- Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?
- Ausnahmefall: Arbeitslosengeld bei verkürzter Anwartschaft
- Arbeitslosengeld: Sperrzeit kann die Dauer der Zahlungen verkürzen
- Arbeitslosengeld Dauer abhängig von vorheriger Beschäftigungsdauer
Das Wichtigste in Kürze:
- Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erheben, muss der Antragsteller mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben.
- Spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses oder drei Tage nach Empfang der Kündigung müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.
- Die Dauer der Zahlung des Arbeitslosengeldes hängt sowohl vom Alter des Arbeitssuchenden als auch der Anzahl an Jahren, die der Arbeitssuchende zuvor beschäftigt war, ab.
- Wer unter 50 Jahre alt ist, kann maximal ein Jahr lang Arbeitslosengeld beziehen. Für Arbeitnehmer über 50 Jahren gelten abweichende Regelungen.
Arbeitslosengeld: Ab wann muss ich mich bei der Agentur für Arbeit melden?
Es ist absolut nachvollziehbar, dass sich Betroffene nach einer Kündigung niedergeschlagen fühlen. Neben dem ersten Schock kommen schnell Gedanken über die finanzielle Zukunft auf. Diese Situation ist zwar unangenehm und verunsichert eventuell auch, aber sie ist erst einmal kein Grund zur Sorge. Denn dank des Arbeitslosengeldes sind Sie für die erste Zeit finanziell abgesichert und können sich beruhigt auf die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle begeben.
Wichtig ist zunächst einmal, dass Sie sich bei der Agentur für Arbeit spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Kündigung keine drei Monate mehr bei Ihrem Arbeitgeber angestellt sein, sollten Sie der Agentur für Arbeit spätestens drei Tage nach Empfang der Kündigung diesen Umstand mitteilen.
Haben Sie keine neue Stelle gefunden, so müssen Sie sich spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Erst dann können Sie auch den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Dies können Sie entweder direkt online oder persönlich vor Ort erledigen. In diesem Artikel haben wir alle notwendigen Schritte zusammengefasst, die bei der Antragstellung des Arbeitslosengeldes notwendig sind.
Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?
Die Zeiträume, in denen das Arbeitslosengeld ausgezahlt wird, kann 6 bis 24 Monate betragen. Die Voraussetzung für die Zahlung ist in jedem Fall, dass Sie mindestens zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Bestimmte Ausnahmen werden weiter unten erklärt.
Alle Arbeitnehmer unter 50 Jahren können maximal zwölf Monate Arbeitslosengeld erhalten. Danach erhöht sich die maximale Dauer je nach Alter auf bis zu 24 Monate. In der folgenden Übersicht sehen Sie, welche Bedingungen für welche Zahlungszeiträume gelten:
Alter | Arbeitslosenversicherung Dauer | Arbeitslosengeld Dauer |
Bis 49 Jahre | 12 Monate 16 Monate 20 Monate 24 Monate | 6 Monate 8 Monate 10 Monate 12 Monate |
50 bis 54 Jahre | 30 Monate | 15 Monate |
55 bis 57 Jahre | 36 Monate | 18 Monate |
Ab 58 Jahre | 48 Monate | 24 Monate |
Beispiele: Anspruch auf Arbeitslosengeld
Beispiel I: Frau Müller ist 53 Jahre alt und hat vor der Arbeitslosmeldung 24 Monate versicherungspflichtig gearbeitet. In diesem Fall hat sie Anspruch auf 12 Monate Arbeitslosengeld. Den maximalen Bezugszeitraum von 15 Monaten kann Frau Müller nicht in Anspruch nehmen, da sie dafür mindestens 30 Monate versicherungspflichtig hätte arbeiten müssen.
Beispiel II: Herr Schmitz ist 44 Jahre alt und hat, bevor er sich arbeitslos gemeldet hat, insgesamt 22 Jahre lang versicherungspflichtig gearbeitet. Da der maximale Bezugszeitraum für unter 50-jährige auf zwölf Monate begrenzt ist, erhält Herr Schmitz auch nur für zwölf Monate Arbeitslosengeld.
Ausnahmefall: Arbeitslosengeld bei verkürzter Anwartschaft
In einigen Ausnahmefällen besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, obwohl die Zeitspanne der versicherungspflichtigen Arbeit unter der Mindestdauer von zwölf Monaten liegt.
Folgende Voraussetzungen müssen für eine verkürzte Anwartschaft erfüllt sein:
- Sie müssen in den vergangenen 24 Monaten vor der Arbeitslosmeldung mindestens sechs Monate einer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgegangen sein.
- Es muss sich mehrheitlich um Beschäftigungsverhältnisse gehandelt haben, die schon vorab auf maximal sechs Wochen befristet waren.
- Der Bruttolohn der letzten zwölf Monate darf 37.380 Euro in den alten Bundesländern und 34.440 Euro in den neuen Bundesländern nicht übersteigen.
ALG 1 Voraussetzungen
Lesen Sie in unserem Artikel, welche konkreten Arbeitslosengeld Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um Ihren Anspruch gelten zu machen.
Besonders für diejenigen Berufsgruppen, die häufiger von kurzfristigen Anstellungen betroffen sind, ist die verkürzte Anwartschaft für Arbeitslosengeld gedacht. Zu diesen Berufsgruppen gehören mitunter Künstler, Schauspieler, Aushilfen sowie Saisonkräfte.
Sofern die Voraussetzungen für die verkürzte Anwartschaft erfüllt sind, hängt die Anspruchsdauer davon ab, wie lange Sie in den letzten zwei Jahren versicherungspflichtig gearbeitet haben:
Dauer Arbeitslosenversicherung | Dauer Arbeitslosengeld |
6 Monate | 3 Monate |
8 Monate | 4 Monate |
10 Monate | 5 Monate |
Arbeitslosengeld: Sperrzeit kann die Dauer der Zahlungen verkürzen
Es kann passieren, dass die Agentur für Arbeit eine sogenannte Sperrzeit verhängt. In dieser Zeit haben Arbeitssuchende keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch wenn sie derzeit ohne Job dastehen. Dies ist häufig dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer von sich aus gekündigt hat, während der Arbeitssuche zu wenig Eigenbemühungen an den Tag legt oder Pflichttermine bei der Agentur für Arbeit versäumt.
Die Sperrzeit kann von einer Woche bis hin zu drei Monaten betragen. Im Einzelfall ist es aber möglich, diese Sperrzeit zu verkürzen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie ein ohnehin auslaufendes Arbeitsverhältnis früher beendet haben. Wäre der Arbeitsvertrag in sechs Wochen sowieso ausgelaufen, kann die Sperrzeit auf drei Wochen verkürzt werden. Wenn das Arbeitsverhältnis jedoch in zwölf Wochen geendet hätte, ist eine Kürzung auf sechs Wochen Sperrzeit vorzunehmen.
Schon gewusst?
Das Arbeitslosengeld I („Arbeitslosengeld“) ist eine zeitlich begrenzte Leistung. Die Höhe der Zahlungen richtet sich hierbei nach dem Lohn, den der ehemalige Arbeitnehmer vorher verdient hat. Das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) hingegen wird solange gezahlt bis keine Hilfsbedürftigkeit mehr vorliegt (gemäß § 9 SGB II). Die Höhe des Arbeitslosengeldes II unterliegt außerdem festgelegten Regelbedarfsstufen, die jährlich neu angepasst werden.
Arbeitslosengeld Dauer abhängig von vorheriger Beschäftigungsdauer
Bevor das Arbeitslosengeld überhaupt in Anspruch genommen werden kann, ist es wichtig, alle formellen Schritte nach und nach abzuarbeiten. Melden Sie sich spätestens drei Monate vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses oder zumindest drei Tage nach Kenntnisnahme der Kündigung bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend. Mit dem ersten beschäftigungslosen Tag müssen Sie sich persönlich arbeitslos melden, denn erst dann stellen Sie auch den Antrag auf Arbeitslosengeld. Sind Sie unter 50 Jahre ist das Arbeitslosengeld auf maximal ein Jahr begrenzt. Mit ansteigendem Alter verlängert sich der Bezugszeitraum auf bis zu 24 Monate.
Im Regelfall müssen Sie mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, um Arbeitslosengeld zu erhalten. Es gibt aber Ausnahmen für verkürzte Anwartschaften, die besonders für Künstler oder Saisonkräfte gedacht sind. Wer in den zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens sechs Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat, kann unter Umständen Arbeitslosengeld bekommen. Weitere Voraussetzungen sind, dass die Beschäftigungsverhältnisse vorab auf sechs Wochen befristet waren oder der Bruttolohn der letzten zwölf Monate 37.380 Euro in den alten Bundesländern und 34.440 Euro in den neuen Bundesländern nicht übersteigt.