Sie sind arbeitslos und stehen vor der Frage: Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beantragen? Sowohl Arbeitslosengeld als auch Bürgergeld sind wichtige finanzielle Hilfeleistungen für Personen ohne Job. Um sie in Anspruch nehmen zu können, gibt es allerdings klare Regeln. Wir erklären Ihnen den Unterschied zwischen Arbeitslosengeld und Bürgergeld und was es bei Inanspruchnahme zu beachten gilt. Außerdem erläutern wir, wie Sie herausfinden können, wie viel Arbeitslosengeld Ihnen zusteht und ob sich der Bezug von Bürgergeld direkt an das Arbeitslosengeld (ALG I) anschließt.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Arbeitslosengeld?
- Wie viel Arbeitslosengeld steht mir zu?
- Kann ich mein Arbeitslosengeld mit Bürgergeld aufstocken?
- Übergang von Arbeitslosengeld zu Bürgergeld: Was ändert sich für mich?
- Wie hoch ist das Bürgergeld bei Arbeitslosigkeit?
- Kurz und knapp: Arbeitslosengeld vs. Bürgergeld
Das Wichtigste in Kürze:
- Arbeitslosengeld (ALG I) richtet sich nach dem letzten versicherungspflichtigen Arbeitseinkommen vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Bürgergeld ist eine steuerfinanzierte Sozialleistung und damit die Grundsicherung für alle erwerbsfähigen Personen ohne Job.
- Bei Arbeitslosengeld handelt es sich um eine vorrangige, aber zeitlich befristete Leistung. Nach der maximalen Bezugsdauer (im Normalfall 12 Monate) können Sie bei anhaltender Arbeitslosigkeit Bürgergeld beantragen.
- Ein Bürgergeld-Antrag unterliegt einer individuellen Prüfung und muss separat gestellt werden. Der Bezug schließt nicht automatisch an das Arbeitslosengeld an.
Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Arbeitslosengeld?
Arbeitslosengeld und Bürgergeld zählen beide zu den Hilfeleistungen für Erwerbslose. Doch wo liegen die Unterschiede? Wir erklären es Ihnen im Detail.
Arbeitslosengeld vs. Bürgergeld
Arbeitslosengeld ist eine kurzfristig angelegte finanzielle Leistung, die bei Arbeitslosigkeit einen Teil des fehlenden Einkommens ersetzt. Als Versicherungsleistung finanziert sie sich aus der sogenannten Arbeitslosenversicherung. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist gesetzlich geregelt. Um Arbeitslosengeld zu beziehen, müssen Sie arbeitslos sein, aber mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten können sowie in den 30 Monaten vor Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Das bezeichnet man als Anwartschaftszeit. Ob Sie diese Anwartschaftszeit erfüllen, zum Beispiel wenn Sie häufig befristet beschäftigt waren, klären Sie mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit. Wichtig ist auch, dass Sie sich rechtzeitig arbeitslos bzw. arbeitssuchend melden, spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit. Arbeitslosengeld wird nur für einen begrenzten Zeitraum gezahlt – normalerweise sind das 12 Monate. Danach können Sie bei Bedarf Bürgergeld beantragen.
Bürgergeld ist eine staatliche Sozialleistung, die bei Arbeitslosigkeit oder einem zu niedrigen Einkommen den Lebensunterhalt und damit das Existenzminimum hilfebedürftiger und arbeitssuchender Personen absichert. Es besteht aus einem festgelegten Regelsatz (für 2025: 563€ für Alleinstehende) plus Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe. Voraussetzung ist, Sie sind mindestens 15 Jahre alt und können mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten. Bürgergeld kann so lange beantragt werden, bis die Hilfebedürftigkeit beendet wurde. In diesem Fall ist Ihr Ansprechpartner das Jobcenter vor Ort.
Weiter unten in diesem Artikel erfahren Sie, was sich für Sie beim Übergang von Arbeitslosengeld zu Bürgergeld im Detail ändert.
Wie viel Arbeitslosengeld steht mir zu?
Vereinfacht gesagt berechnet sich die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes aus dem versicherungspflichtigen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate. Nach Abzug der Lohnsteuer, eines möglichen Solidaritätszuschlages und einem Pauschalbetrag für die Sozialversicherung von 20% ergibt sich Ihr Nettoeinkommen. 60% dieses Nettoentgelts sind das Arbeitslosengeld, das Sie erhalten. Wenn Sie oder Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner Kinder haben, erhöht sich dieser Betrag auf 67%.
Mit unserem kostenlosen Arbeitslosengeldrechner können Sie zur ersten Orientierung ausrechnen, wie viel Arbeitslosengeld Ihnen zusteht.
Kann ich mein Arbeitslosengeld mit Bürgergeld aufstocken?
Da es sich bei Arbeitslosengeld im Unterschied zu Bürgergeld um eine vorrangige Leistung handelt, müssen Sie es nutzen, sofern es Ihnen zusteht. Sollten Sie Ihren Lebensunterhalt trotz Arbeitslosengeld finanziell dennoch nicht bewältigen können, ist es möglich, dass Sie ALG I mit Bürgergeld aufstocken. Alles Wichtige rund um das Thema Bürgergeld finden Sie in unserem Bürgergeld-Ratgeber und den entsprechenden FAQs. Bei Fragen zu Ihren persönlichen Voraussetzungen zum Bürgergeld kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Jobcenter.
Übergang von Arbeitslosengeld zu Bürgergeld: Was ändert sich für mich?
Im Normalfall erhalten Sie Arbeitslosengeld für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten. Das gilt für Arbeitslose bis 50 Jahre, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 24 Monaten vor der Arbeitslosigkeit nachweisen können. Bei einer Arbeitslosigkeit ab dem 50. Lebensjahr steigt der Anspruch auf Arbeitslosengeld schrittweise auf bis zu 24 Monate an.
Wichtig zu wissen
Achtung: Wenn Ihr Arbeitslosengeld endet, erhalten Sie nicht automatisch Bürgergeld. Sollten Sie weiterhin arbeitslos sein oder Ihr Einkommen aufstocken müssen, können Sie im Anschluss an ALG I Bürgergeld beantragen. Bitte stellen Sie dafür rechtzeitig einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter.
Welche Änderungen bringt der Bezug von Bürgergeld mit sich?
Arbeitslosengeld und Bürgergeld unterscheiden sich in der Höhe der gezahlten Leistungen. Das Arbeitslosengeld richtet sich nach Ihrem vorherigen Einkommen, Bürgergeld dagegen orientiert sich an Ihrem Bedarf für den Lebensunterhalt und den Kosten für Unterkunft und Heizung und fällt damit meist geringer aus. Außerdem werden mögliches Einkommen und Vermögen auf das Bürgergeld angerechnet – für das erste Jahr gibt es allerdings gesonderte Regeln. Leben Sie mit weiteren Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, fließt auch deren Einkommen und Vermögen in die Berechnung des Bürgergeldes mit ein. Für Unterkunft und Heizung erhalten Sie ebenfalls angemessene finanzielle Zuschüsse. Auch hier gilt im ersten Jahr eine Karenzzeit, also eine Schonfrist. Das Jobcenter leistet jedoch keine Beiträge an die Rentenversicherung, während Sie Bürgergeld beziehen.
Im Unterschied zu Arbeitslosengeld, das normalerweise nach 12 Monaten endet, erhalten Sie Bürgergeld, so lange Sie hilfebedürftig sind. Sie müssen aber immer wieder einen Folgeantrag bzw. Weiterbewilligungsantrag für das Bürgergeld stellen, der Ihren Anspruch prüft. Arbeitslosengeld erhalten Sie am Ende eines Monats, Bürgergeld dagegen wird im Voraus für den kommenden Monat gezahlt.
Um erstmalig Bürgergeld zu beantragen, auch im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld, wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Jobcenter. Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, alle Termine, die mit dem Bezug von Bürgergeld verbunden sind, wahrzunehmen. Diese Pflicht beinhaltet auch, Auskunft über Ihre finanziellen und persönlichen Verhältnisse zu geben. Ansonsten können die Leistungen gekürzt werden.
Wie hoch ist das Bürgergeld bei Arbeitslosigkeit?
Das Bürgergeld, die sogenannte Grundsicherung für Arbeitsuchende, setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Für den Regelbedarf erhalten alleinstehende Bürgergeldberechtigte seit dem 01. Januar 2024 einen monatlichen Pauschalbetrag von 563€. Auch in 2025 bleibt dieser Regelsatz unverändert. Hinzu kommen finanzielle Unterstützungsleistungen für Unterkunft und Heizung. Diese werden individuell bemessen und können örtlich unterschiedlich sein. Je nach persönlicher Lebenssituation sind weitere Zuschüsse möglich, beispielsweise wenn Sie alleinerziehend sind.
Wie viel Bürgergeld Sie bei Arbeitslosigkeit bekommen, können Sie mit unserem unverbindlichen Bürgergeldrechner ermitteln. Bitte beachten Sie, dass sich Bürgergeld und Arbeitslosengeld erheblich unterscheiden. Bürgergeld ist eine Sozialleistung, die das Existenzminimum sichert, während Arbeitslosengeld auf der Grundlage Ihres versicherungspflichtigen Einkommens vor der Arbeitslosigkeit berechnet wird.
Weiterbildung während Arbeitslosigkeit
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Kurz und knapp: Arbeitslosengeld vs. Bürgergeld
Arbeitslosengeld und Bürgergeld sind wichtige Hilfen für Menschen ohne Job – es gibt aber einige Unterschiede. Arbeitslosengeld ist eine Finanzhilfe der Arbeitslosenversicherung und setzt eine zuvor versicherungspflichtige Beschäftigung voraus, während sich Bürgergeld als Sozialleistung aus Steuergeldern finanziert und allen hilfebedürftigen, erwerbsfähigen Personen zusteht. Bei bestehender Arbeitslosigkeit über die maximale ALG I-Bezugsdauer hinaus, können Sie Bürgergeld beantragen. Dies geschieht nicht automatisch, sondern mit einem eigenen Antrag beim Jobcenter vor Ort. Bürgergeld hat für Menschen, die eine Weiterbildung oder Umschulung absolvieren möchten, folgenden Vorteil: Für eine berufliche Qualifizierung können mit dem Bildungsgutschein oder Weiterbildungsgeld zusätzliche Förderungen bzw. Zahlungen in Anspruch genommen werden.