Wer arbeitslos wird, hat meist zunächst Sorge um die unmittelbaren finanziellen Folgen. Wenn Sie vorher sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, haben Sie jedoch in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Dabei handelt es sich um eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, die Ihnen hilft, die Zeit der Arbeitslosigkeit zu überbrücken. Wie Sie Arbeitslosengeld beantragen, zeigen wir Ihnen im folgenden Artikel.
Das Wichtigste in Kürze:
- Melden Sie sich zunächst online, telefonisch oder persönlich arbeitssuchend, sobald Sie von Ihrer Kündigung erfahren.
- Melden Sie sich am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos.
- Beantragen Sie zugleich Arbeitslosengeld I, wenn Sie aufgrund Ihrer Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung darauf Anspruch haben.
- Aus den erforderlichen Unterlagen ergeben sich Höhe und Anspruchsdauer. In der Regel erhalten Sie 67 % des Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate.
- Haben Sie keinen Anspruch auf ALG 1 (mehr), können Sie beim Jobcenter Arbeitslosengeld II beantragen.
Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen
Als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter haben Sie in den meisten Fällen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Höhe und Bezugsdauer hängen dabei von Ihrem Alter, der Dauer der vorherigen Beschäftigung sowie dem durchschnittlichen Bruttogehalt der letzten zwölf Monate ab.
Um das Arbeitslosengeld beantragen zu können, müssen Sie sich zunächst formal bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Dies sollten Sie drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit tun. Erfahren Sie erst später von Ihrer Kündigung, sollte die Meldung innerhalb von drei Tagen erfolgen. Wirklich arbeitslos melden Sie sich hingegen am ersten Tag ohne Beschäftigung.
Schon gewusst?
Die Meldung zur Arbeitslosigkeit muss stets persönlich bei der Agentur für Arbeit erfolgen. Die Meldung zur Arbeitsuche hingegen kann auch online erfolgen.
Antrag auf Arbeitslosengeld ist Bedingung für den Bezug
Unabhängig davon, ob Sie Anspruch auf ALG 1 haben, erhalten Sie keinerlei Bezüge ohne einen ordentlichen Antrag. Sie müssen also aktiv das Arbeitslosengeld beantragen. Die erforderlichen Formulare liegen in der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit aus oder können online heruntergeladen werden.
Der Zeitpunkt, zu dem Sie Arbeitslosengeld beantragen, kann wichtig sein. Im Normalfall beantragen Sie ALG 1 direkt bei der Arbeitslosmeldung, um möglichst schnell Geld zu erhalten. Es kann allerdings manchmal sinnvoll sein, den Antrag später zu stellen – zum Beispiel, wenn Sie bald 50, 55 oder 58 Jahre alt werden. Das hängt mit der maximalen Bezugsdauer zusammen.
Grundsätzlich haben Sie vier Jahre Zeit, Ihren Anspruch geltend zu machen. Voraussetzung ist nur, dass Sie nach wie vor arbeitslos sind. Werden Sie nun beispielsweise einen Monat vor Ihrem 50. Geburtstag arbeitslos und beantragen direkt das ALG 1, beträgt Ihre Höchstbezugsdauer zwölf Monate. Warten Sie und beantragen nach Ihrem Fünfzigsten, dann erhöht sich die Dauer auf 15 Monate.
Expertentipp
Arbeitslosengeld beantragen können Sie auch online über die eServices der Agentur für Arbeit. Dazu müssen Sie sich lediglich kostenfrei mit Ihren persönlichen Daten im System registrieren.
Der ALG-1-Antrag: Das muss rein
Wenn Sie bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beantragen, müssen Sie natürlich nachweisen, ob und wie lange Sie gearbeitet haben. Auch Ihren Verdienst und das Abführen der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung müssen Sie belegen.
In der Regel sind dafür folgende Informationen erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Ein Nachweis über Ihre Steuerklasse
- Arbeitsbescheinigungen sowie Nachweise für andere versicherungspflichtige Zeiten
- Angaben zu Ihrer Krankenkasse
- Ihre aktuelle Bankverbindung
- Ihre Rentenversicherungsnummer
- Ihre Steueridentifikationsnummer
Die Abgabe des eigentlichen ALG-1-Antrags ist der verbindliche Zeitpunkt für den Bezug bei Bewilligung. Alles andere können Sie gegebenenfalls nachreichen. Falls die Bearbeitung zu lange dauert, können Sie zudem einen Vorschuss beantragen, um Ihre Lebenshaltungskosten zu sichern.
Nach oder statt ALG 1: Hartz 4 beantragen
In manchen Fällen besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Das gilt vor allem für Selbstständige ohne freiwillige Arbeitslosenversicherung sowie für Arbeitnehmer, die nicht die erforderliche Anwartschaftszeit erfüllt haben. Sie müssen in diesem Fall Arbeitslosengeld II beantragen, das sogenannte Hartz IV.
Bürgergeld statt Hartz IV
Seit dem 01. Januar 2023 löst das Bürgergeld das bisherige Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Hartz IV ab. Lesen Sie hierzu folgenden Artikel: "Bürgergeld beantragen: Das sollten Sie jetzt wissen".
Sind Sie nach dem maximalen Bezug von ALG 1 weiterhin arbeitslos, können Sie anschließend an das ALG 1 direkt Arbeitslosengeld II beantragen. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine Versicherungsleistung, sondern eine Grundsicherung, die nur bei entsprechendem Bedarf gewährt wird.
Arbeitslosengeld II beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter. Die Formulare dazu finden Sie online, und auch der Antrag selbst kann online eingereicht werden. Beachten Sie aber, dass zur Klärung Ihres Anspruches Ihr Vermögen und auch der Verdienst der anderen mit Ihnen lebenden Personen herangezogen werden.
Kurz und knapp: Arbeitslosengeld beantragen
Arbeitslosengeld zu beantragen, ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten. Melden Sie sich rechtzeitig arbeitssuchend und dann persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos. Bei einem Antrag auf ALG 1 wird anhand Ihrer Dokumente geprüft, ob, wie lange und wie viel Arbeitslosengeld I Sie erhalten. Alternativ oder anschließend können Sie beim Jobcenter Arbeitslosengeld II, die Grundsicherung, erhalten. Auch dazu ist ein Antrag notwendig.