Mann hält ein Schild mit einer Frage hoch

Arbeitslosigkeit kann jeden treffen. Um dabei nicht sofort in finanzielle Nöte zu geraten, gibt es in Deutschland eine Arbeitslosenversicherung. Haben Sie einen bestimmten Zeitraum in diese Versicherung eingezahlt, erhalten Sie bei Arbeitslosigkeit das sogenannte Arbeitslosengeld I. Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, wie lange Ihnen Zahlungen zustehen und wie sich das Arbeitslosengeld I berechnet.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung und wird von der Agentur für Arbeit koordiniert und ausbezahlt.
  • Der Anspruch ergibt sich aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von mindestens zwölf Monaten innerhalb der letzten zwei Jahre.
  • Das Arbeitslosengeld I wird maximal für zwölf Monate gezahlt, wobei es Sonderreglungen für Arbeitslose ab einem gewissen Alter gibt.
  • Die Höhe des ALG I beträgt etwa 60 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns aus dem letzten Jahr vor der Arbeitslosigkeit. Bei Antragstellern mit Kind sind es 67 Prozent.
  • Es ist möglich, neben dem Arbeitslosengeld I auch Nebeneinkommen zu erzielen, wobei Beträge über 165 Euro im Monat vom ALG abgezogen werden.

Hintergründe vom Arbeitslosengeld I

Die Arbeitslosenversicherung gibt es in Deutschland bereits seit 1927. Vorher erhielten Erwerbslose von der jeweiligen Kommune ein Fürsorgegeld. Die Verwaltung der Arbeitslosen sowie die Bemühungen zur Arbeitsvermittlung wurden ab dem Jahr 1927 schließlich zentral von einem Organ geleitet.

Heute gründen Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosengeld I auf dem Dritten Sozialgesetzbuch. Träger ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, beaufsichtigt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Einnahmen der Versicherung werden hauptsächlich für das Arbeitslosengeld I verwendet, aber auch für Arbeitsvermittlungen, Ausbildungsbeihilfen oder Weiterbildungsmaßnahmen.

Schon gewusst?

Die deutsche Arbeitslosenversicherung finanziert sich aus den Pflichtbeiträgen der abhängig Beschäftigten sowie der freiwillig Versicherten und bestimmter anderer Gruppen. Der Beitragssatz beträgt bis 2022 nur noch 2,5 Prozent und damit weniger als in den Vorjahren.

Arbeitslosengeld I und II: Wo liegt der Unterschied?

Während es sich beim Arbeitslosengeld I um eine Versicherungsleistung handelt, die sich aus den Beiträgen der Versicherten finanziert, ist das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) eine Sozialleistung. Diese ist unabhängig von eingezahlten Beiträgen und wird bei entsprechender Bedürftigkeit bewilligt.

Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder, der finanziell bedürftig ist, Arbeitslosengeld II erhalten kann. Arbeitslosengeld I bekommen Sie allerdings nur, wenn Sie einen Anspruch darauf erwirkt haben –durch bestimmte Zeiträume, in denen Sie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Ein weiterer wichtiger Unterschied besteht in der Dauer der Gewährung. Arbeitslosengeld I wird nur für eine stark befristete Zeit gewährt und dient somit lediglich der Überbrückung von Phasen der Erwerbslosigkeit. Arbeitslosengeld II hingegen wird solange gezahlt, wie die Bedürftigkeit besteht.

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I?

Um Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu haben, müssen Sie die folgenden drei Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.
  • Sie müssen aktuell arbeitslos sein und somit weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Sie müssen mindestens zwölf Monate in den letzten zwei Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Bezüglich der sogenannten Anwartschaftszeit gibt es einige Ausnahmeregelungen. So können kurzfristig Beschäftigte unter gewissen Umständen schon nach sechs Monaten Arbeit einen Anspruch erreicht haben. Elternzeit sowie Wehrdienst- oder Freiwilligendienstzeiten werden ebenfalls angerechnet.

Arbeitslosengeld I: Wie definiert sich die Dauer?

Arbeitslosengeld I gibt es bei entsprechend gültigem Anspruch nur für eine begrenzte Zeit. Diese richtet sich nach der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb der letzten fünf Jahre sowie nach dem Alter des Antragstellers. Die folgende Tabelle soll Ihnen zur Orientierung dienen und verschafft Ihnen einen Überblick:

Dauer der versicherungspflichtigen
Beschäftigung in den letzten fünf Jahren
AlterAnspruch auf Arbeitslosengeld I
12 Monatebis 49 Jahre6 Monate
16 Monatebis 49 Jahre8 Monate
20 Monatebis 49 Jahre10 Monate
24 Monatebis 49 Jahre12 Monate
30 Monateab 50 Jahre15 Monate
36 Monateab 55 Jahre18 Monate
48 Monateab 58 Jahre24 Monate

Für kurzfristig Beschäftigte ergibt sich zusätzlich eine weitere Tabelle, die per Sonderregelung zunächst bis Ende 2022 gilt:

Dauer der versicherungspflichtigen
Beschäftigung in den letzten fünf Jahren
Anspruch auf Arbeitslosengeld I
6 Monate3 Monate
8 Monate4 Monate
10 Monate5 Monate

Berechnung ALG I: Zwei Drittel vom Nettolohn sind Standard

Die Grundlage zur Berechnung des Arbeitslosengeld I ist das sogenannte pauschalisierte Nettoentgelt. Dieses wiederum errechnet sich aus dem durchschnittlichen Bruttogehalt, das Sie im letzten Jahr vor der Arbeitslosigkeit erzielt haben. Von diesem werden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abgezogen.

Arbeitslose erhalten 60 Prozent des pauschalisierten Nettoentgelts als Arbeitslosengeld I. Wenn Sie Kinder haben, erhöht sich im Sinne des Steuerrechts dieser Betrag auf 67 Prozent des Nettoentgelts. Errechnet wird das ALG I dabei nach einem Tagessatz aus 30 Tagen pro Monat, unabhängig von der Anzahl der tatsächlichen Kalendertage.

Schon gewusst?

Bei der Berechnung des Arbeitslosengeld I gilt eine Bemessungsgrenze. Maximal 6.700 Euro (West) beziehungsweise 6.150 Euro (Ost) brutto pro Monat werden angerechnet. Daraus ergibt sich ein Anspruch von rund 2.000 bis 2.400 Euro, abhängig von Bundesland, Steuerklasse und Kindern. Lag Ihr Verdienst darüber, erhöht sich Ihr ALG I nicht weiter als bis zu diesem Maximalbetrag.

Anrechnung von Nebeneinkommen

Wenn Sie trotz Arbeitslosengeld einer Nebentätigkeit nachgehen, die weniger als 15 Wochenstunden umfasst, wird dieses Einkommen auf Ihr ALG I angerechnet. Allerdings erhalten Sie einen Freibetrag von 165 Euro pro Monat.

Haben Sie die Nebentätigkeit mindestens 18 Monate vor der Arbeitslosigkeit fortlaufend und zusätzlich zu Ihrem Hauptjob ausgeführt, kann sich der Freibetrag deutlich erhöhen. Sprechen Sie dazu am besten mit Ihrem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit.

Arbeitslosengeld I und Weiterbildungsmaßnahmen

Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen und an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme für Arbeitssuchende teilnehmen, wird Ihr Anspruch davon nicht negativ beeinflusst. Sie haben sogar die Möglichkeit, den Freibetrag für Nebeneinkommen auf bis zu 400 Euro zu steigern. Das greift vor allem dann, wenn Sie bei einer betrieblichen Weiterbildung ein Entgelt bekommen.

Zudem verlängert sich die Anspruchszeit für Ihr ALG I. Haben Sie vor der Maßnahme einen Restanspruch von mindestens 30 Tagen, dann verringert sich Ihre Anspruchsdauer während der Weiterbildung pro Tag nur um einen halben Tag.

Sperrzeiten des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I

Unter gewissen Voraussetzungen kann die Agentur für Arbeit gegen Sie eine Sperrzeit verhängen. Diese kann bis zu zwölf Wochen betragen. Während einer Sperrzeit ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Zudem verringert sich Ihre Gesamtanspruchsdauer um den betreffenden Zeitraum.

Mögliche Gründe für eine Sperre können folgende sein:

  • Selbstverschuldete Kündigung oder Kündigung auf eigenen Wunsch
  • Nichtannahme einer zumutbaren Beschäftigung
  • Fehlende Eigenbemühungen
  • Nichtteilnahme an einer Maßnahme zur beruflichen Wiedereingliederung
  • Versäumnis einer Meldung bei der Agentur für Arbeit

Kurz und knapp: Arbeitslosengeld I

Das Arbeitslosengeld I ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Sie erhalten das ALG I in der Regel dann, wenn Sie in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Das Arbeitslosengeld I wird bis auf Ausnahmen nur bis zu zwölf Monate lang gezahlt und ist an Eigenbemühungen und oft auch an staatliche Maßnahmen zur Arbeitsvermittlung gekoppelt. Das ALG I beträgt mit Kind etwa 67 Prozent des letzten Nettolohns, wobei gewisse Nebenverdienste erlaubt sind.

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2024-08-06 Arbeitslosigkeit kann jeden treffen. Um dabei nicht sofort in finanzielle Nöte zu geraten, gibt es in Deutschland eine Arbeitslosenversicherung. Haben Sie einen bestimmten Zeitraum in diese Versicherung eingezahlt, erhalten Sie bei Arbeitslosigkeit das sogenannte Arbeitslosengeld I. Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, wie lange Ihnen Zahlungen zustehen und wie sich das Arbeitslosengeld I […]

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