Mit Abschluss der Lehre oder des Studiums ist das Lernen noch lange nicht vorbei. Neben dem im Laufe der Berufspraxis erworbenen Wissen, helfen Fort- und Weiterbildungen dabei, die eigenen Kenntnisse zu vertiefen und den wandelnden Ansprüchen des Arbeitsmarktes jeder Zeit gerecht zu werden. Weiterbildungen stehen hoch im Kurs und werden von vielen Seiten unterstützt. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeit Sie haben, Ihre Weiterbildung zu finanzieren.
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Berufliche Weiterbildung ist wichtig. Allerdings haben hochwertige Lehrgänge, Kurse und Seminare auch ihren Preis. Schon bei einem Wochenend-Workshop kommen schnell einige Hundert Euro zusammen. Lehrgänge, die über mehrere Monate in Vollzeit stattfinden, kosten noch deutlich mehr.
Damit trotzdem jeder Zugang zu Weiterbildungen hat, gibt es verschiedene Fördertöpfe und Vergünstigungen, welche Arbeitnehmer und Arbeitssuchende unterstützen. Je nachdem, in welcher persönlichen Situation Sie sich gerade befinden, kommen unterschiedliche Möglichkeiten zur Finanzierung der Weiterbildung infrage.
Häufig wird bei Weiterbildungs- sowie Förderangeboten in vier verschiedene Personengruppen unterschieden:
- Arbeitnehmer
- Arbeitslose/Arbeitssuchende
- Berufsrückkehrer
- Selbstständige
Jede dieser Personengruppen hat andere Ansprüche, sowohl an die Weiterbildung als auch an die Art der Unterstützung. Für Arbeitnehmer sind meist kurze Intensiv-Workshops oder Abendkurse sowie Steuervergünstigungen und Zuschüsse vom Arbeitgeber interessant. Arbeitslose hingegen freuen sich über kostenlose Weiterbildungen oder Umschulungen in Vollzeit, mit denen sie möglichst schnell wieder fit für den Arbeitsmarkt werden. Bei Berufsrückkehrern kommt es beim Weiterbildungsbedarf vor allem auf die Dauer der Beschäftigungsunterbrechung an.
Weiterbildung finanzieren: Überblick über Ihre Möglichkeiten
Abhängig von Ihrer aktuell persönlichen und beruflichen Situation sind verschiedene Förderwege möglich. Wir zeigen Ihnen nachfolgend Möglichkeiten, mit denen Sie durch Zuschüsse oder Vergünstigungen bei der Weiterbildung Geld sparen können.
Arbeitgeberzuschuss oder betriebsinterne Fortbildung
Die allermeisten Arbeitgeber haben ein eigenes Interesse daran, dass ihre Mitarbeiter gut ausbildet und auf dem neuesten Stand sind. Viele Unternehmen schicken daher ihre Belegschaft regelmäßig zu Seminaren, Kursen und Workshops. Meist werden die Kosten vom Arbeitgeber komplett übernommen.
Sollte Ihr Arbeitgeber diese Möglichkeit bisher nicht bieten, lohnt es sich aktiv danach zu fragen. Bereiten Sie sich gut auf das Gespräch vor und sammeln Sie stichhaltige Gründe, warum Sie mit der entsprechenden Fortbildung dem Unternehmen noch mehr nutzen können. Eigeninitiative wird in den meisten Betrieben sehr gerne gesehen.
Falls Ihr Arbeitgeber die Weiterbildung nicht finanzieren möchte, kann alternativ ein Arbeitgeber-Zuschuss zu den Weiterbildungskosten oder zumindest die bezahlte Freistellung für die Zeit der Fortbildung vereinbart werden.
Expertentipp
Sofern Sie die Fortbildung für sinnvoll und wichtig halten, lohnt es sich, nicht beim ersten „Nein“ aufzugeben. In vielen Fällen kann für beide Seiten ein vernünftiger Kompromiss gefunden werden.
Lesen Sie weiterführend unsere Artikel zu den Themen Sonderurlaub, Bildungsurlaub und Rückzahlungsvereinbarung.
Weiterbildung finanzieren mit Förderprogrammen vom Bund
Staatliche Förderprogramme und Zuschüsse gibt es in verschiedenen Formen und für die unterschiedlichsten Lebens- und Arbeitssituationen. Auch zur Finanzierung Ihrer Weiterbildung können Sie Hilfe vom Staat beantragen. Die Zeit, die Sie zum Ausfüllen der Formulare investieren müssen, steht dabei in einem sehr guten Verhältnis zur möglichen finanziellen Unterstützung.
Der Aufwand lohnt sich daher auf jeden Fall, denn eine Weiterbildung zu finanzieren, ist mit der Hilfe vom Bund besonders einfach. Von folgenden Förderungen können Sie unter Umständen profitieren:
Aufstiegs-Bafög: Ihr Weg zum Meister, Techniker oder Betriebswirt
Sie haben einen kaufmännischen, handwerklichen oder industriellen Berufsweg eingeschlagen? Dann könnte das Aufstiegs-Bafög für Sie interessant sein. Mit dieser Kombination aus zinsgünstigem Darlehen und staatlichen Zuschüssen unterstützt der Bund Arbeitnehmer bei der Finanzierung der Weiterbildung.
Gefördert werden sogenannte Aufstiegsfortbildungen, die zum Erreichen des nächst höheren beruflichen Abschluss führen. Je nach Branche ist das zum Beispiel der Handwerksmeister, Techniker oder Betriebswirt. Die Fortbildungen schließen mit einer Prüfung vor der jeweiligen Kammer (Handwerkskammer, IHK) ab. Der erworbene Abschluss ist staatlich anerkannt.
Das Aufstiegs-Bafög richtet sich daher hauptsächlich an Arbeitnehmer, die neben dem Beruf die nächste Karrierestufe erreichen möchten. Unter bestimmten Umständen können aber auch Arbeitslose, Studierende (mit und ohne Abschluss) und Abiturienten mit dem Aufstiegs-Bafög ihre Weiterbildung finanzieren.
Aufstiegsstipendium für Fachkräfte: Weiterbildung finanzieren lassen
Eine weitere Form der Unterstützung durch den Bund ist das Aufstiegsstipendium, das an besonders engagierte und begabte Fachkräfte vergeben wird. Voraussetzung ist, dass die Bewerber bereits eine Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung absolviert haben, über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen und eine besondere Leistung nachweisen können. Letzteres kann beispielsweise ein sehr guter Ausbildungsabschluss mit der Note 1,9 und besser sein.
Weitere Informationen dazu, wie Sie mit dem Aufstiegsstipendium Ihre Weiterbildung finanzieren können, erhalten Sie auf der Website der Stiftung für Begabtenförderung berufliche Bildung.
Bildungsgutschein: Weiterbildung finanzieren durch das Arbeitsamt
Mit dem Bildungsgutschein kann die Agentur für Arbeit Berufsrückkehrern, Arbeitslosen und auch Arbeitnehmern eine Weiterbildung finanzieren. Der Gutschein wird allerdings nur ausgestellt, wenn aus Sicht des Sachbearbeiters eine Notwendigkeit besteht. Einen rechtlichen Anspruch auf den Erhalt eines Bildungsgutscheins gibt es nicht.
Bevor der Antrag auf einen Bildungsgutschein gestellt werden kann, muss zwingend ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter stattfinden.
Folgende drei Situationen können eine Notwendigkeit begründen und dazu führen, dass die Agentur für Arbeit Ihre Weiterbildung finanzieren wird:
- Bei Arbeitnehmern: Durch die Weiterbildung kann eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden. Hierzu ist es notwendig nachzuweisen, warum Arbeitslosigkeit droht und mit welcher Art von Weiterbildung dies verhindert werden kann. Eine entsprechende Begründung durch den Arbeitgeber ist in diesem Fall sehr hilfreich.
- Bei Arbeitslosen und Berufsrückkehrern: Durch die Weiterbildung wird eine erfolgreiche Rückkehr in den Arbeitsmarkt sehr viel wahrscheinlicher. In diesem Fall sind die Möglichkeiten sehr vielfältig und reichen von einem einfachen EDV-Kurs bis zu einer bezahlten Umschulung.
- Bei fehlendem Berufsabschluss: Wenn durch die Finanzierung der Weiterbildung ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt wird, ist eine Förderung ebenfalls möglich.
Welche Maßnahmen genau gefördert werden, ist regional unterschiedlich und wird jedes Jahr auf die aktuelle Arbeitsmarktsituation ausgerichtet. Beispielsweise ist es in einer Region mit hoher Nachfrage nach Programmierern sehr viel wahrscheinlich für diesen Bereich eine Weiterbildung zu bekommen als für eine Branche, die ohnehin schon zu viele Bewerber hat. Mehr Informationen, wie Sie mit dem Bildungsgutschein Ihre Weiterbildung finanzieren können, haben wir Ihnen in unserem Artikel zusammengefasst.
Bildungsprämien: Prämiengutschein und Spargutschein
Mit den zwei Bildungsprämien unterstützt der Staat Arbeitnehmer und Selbständige mit geringem Einkommen. Der Prämiengutschein ist dabei für eher kurze Weiterbildungen gedacht, während Sie mit dem Spargutschein auch kostenintensivere Weiterbildungen finanzieren können. Eine Kombination beider Bildungsprämien ist ebenfalls möglich.
- Prämiengutschein (bis zu 500 Euro vom Staat geschenkt):
Mit dem Prämiengutschein können Sie die Hälfte der Kosten einer Weiterbildung finanzieren, maximal erhalten Sie einen Zuschuss von 500 Euro. Der Prämiengutschein kann einmal im Jahr beantragt werden und ist für Arbeitnehmer und Selbständige vorgesehen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 20.000€ (bei gemeinsam Veranlagten bis 40.000 Euro) beträgt. - Spargutschein (Vermögenswirksame Leistungen für die Weiterbildung):
Der Spargutschein richtet sich an Arbeitnehmer, Arbeitslose, Selbständige und Berufsrückkehrer, die über den Betrieb vermögenswirksame Leistungen (auch in der Vergangenheit) angespart haben. Er ermöglicht es, das Sparguthaben auch vor Ablauf der 7-Jahres-Frist verlustfrei zu entnehmen und zur Finanzierung der Weiterbildung zu nutzen.
Erfahren Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, wie Sie Ihre Weiterbildung durch eine Bildungsprämie finanzieren können.
Schon gewusst?
Neben den Förderprogrammen vom Bund gibt es auch zusätzliche Programme der einzelnen Bundesländer. Informationen dazu finden Sie in der Regel auf der offiziellen Webseite Ihrer Landesregierung.
Privatkredit als Alternative
Sollten Sie keinen Anspruch auf eine finanzielle Förderung haben, so gibt es noch die Option, einen privaten Kredit bei Ihrer Bank zu beantragen. Dieser Kredit kann in der Regel per Sondertilgung auch vorzeitig abbezahlt werden, allerdings ist der Zinssatz hier meistens höher als bei geförderten Krediten. Doch Achtung: Bei einer Weiterbildung steht Ihnen kein geförderter Bildungskredit zu. Dieser ist ausschließlich für Schülerinnen und Schüler sowie für Studierende vorgesehen.
Kurz und knapp: Weiterbildung finanzieren
Gute Weiterbildungen kosten Geld – sind aber gleichzeitig jeden Cent wert. Nutzen Sie die zahlreichen Angebote, um Ihre Weiterbildung zu finanzieren und Geld zu sparen. Durch die vielen Möglichkeiten ist für nahezu jede Lebenssituation eine passende Unterstützung zu finden. Informieren Sie sich bei den jeweiligen Stellen und ermöglichen Sie sich Ihre berufliche Weiterbildung.