Wer im Arbeitsleben auf dem Laufenden bleiben möchte, kommt um regelmäßige Fortbildungen nicht drumherum. Ob ein Seminar, Workshop, Lehrgang oder Abendkurs – die Kosten für eine berufliche Weiterbildung sind nicht unerheblich. Da diese auch vom Staat als sehr relevant angesehen werden, gibt es die Möglichkeit, die Fortbildungskosten von den Steuern abzusetzen. Wir erklären Ihnen, was grundsätzlich möglich ist und worauf Sie bei der Steuererklärung unbedingt achten sollten.
Fortbildungskosten steuerlich absetzen: Die Grundvoraussetzungen
Zunächst ist es wichtig, zwischen einer Berufsausbildung, Fortbildung und privater Weiterbildung zu unterscheiden. Zur Berufsausbildung gehören der Besuch einer allgemeinbildenden Schule sowie die erste Berufsausbildung bzw. das Erststudium. Die Kosten für die Berufsausbildung sind nicht gleichzusetzen mit den Fortbildungskosten bei der Steuer. Die Kosten für eine Berufsausbildung können als Sonderausgaben bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 6.000€ abgesetzt werden.
Typische Beispiele für Fortbildungen sind innerbetriebliche Seminare, Weiterbildungen zum Erwerb von Zusatzqualifikationen, ein Zweitstudium oder auch eine Umschulung. Diese Qualifizierungen können Sie in der Regel steuerlich geltend machen, wenn sie nicht von Ihrem Arbeitgeber bezahlt wurden. Daher lohnt es sich, alle Belege zu den Fortbildungskosten für die Steuern sorgsam aufzubewahren.
Maßnahmen, die keinen beruflichen Bezug haben, werden als private Weiterbildung angesehen und können hingegen nicht als Fortbildungskosten bei der Steuer geltend gemacht werden.
Schon gewusst?
Zur Fortbildung gehören alle beruflich veranlassten Aus- und Weiterbildungen, die nach dem Abschluss der ersten Ausbildung oder dem Erststudium durchgeführt werden.
Beispiele für eine berufliche Fortbildung:
- Sie sind Programmierer und bringen mit einer IT Weiterbildung Ihre Kenntnisse in einer bestimmten Programmiersprache auf den neusten Stand.
- Sie sind in der Buchhaltung tätig und nehmen an einer SAP S/4HANA Schulung teil, da Sie für Ihren Job das neueste SAP Zertifikat benötigen.
- Sie arbeiten im internationalen Vertriebsinnendienst und erweitern mit einem Englischkurs Ihre Sprachkenntnisse.
Beispiele für eine private Weiterbildung:
- Sie machen einen Italienischkurs, ohne dass in Ihrem Job Fremdsprachenkenntnisse erforderlich sind.
- Sie belegen einen Kochkurs, da Sie privat Ihre Kochkünste verbessern möchten.
- Sie interessieren sich für Elektrotechnik und bilden sich in diesem Bereich weiter. Da Sie allerdings in der Logistik arbeiten, hat die Weiterbildung keinen beruflichen Bezug.
Wie werden Fortbildungskosten bei der Steuer angegeben?
Anders als bei der Berufsausbildung geben Sie die Fortbildungskosten bei der Steuer als Werbungskosten an. Der große Vorteil bei einer Fortbildung ist, dass die Kosten in unbegrenzter Höhe geltend gemacht werden können. Zu den Kosten der Fortbildung gehören nicht nur die Gebühren für die Weiterbildung, auch viele Nebenkosten können in der Regel geltend gemacht werden.
Folgende Gebühren sind bei einer beruflichen Fortbildung abzugsfähig:
- Seminar- oder Lehrgangsgebühren
- Studiengebühren (bei einem Zweitstudium)
- Zulassungs- und Prüfungsgebühren
- Honorare
- Schulgeld
Darüber hinaus können auch Arbeitsmittel, die für die Teilnahme an der Fortbildung extra angeschafft werden mussten, im Rahmen der Werbungskosten abgesetzt werden.
Zu den Arbeitsmitteln zählen zum Beispiel:
- Berufskleidung
- Schreibtisch, Tischlampe, Bücherregal
- Fachliteratur
- Schreibwaren
Kosten für Internet und Telefon
Wenn Sie für die Fortbildung von zuhause aus Informationen beschaffen müssen oder via Internet an einer Online-Fortbildung teilnehmen, können Sie eine Fortbildungskosten Pauschale von 20€ im Monat ansetzen. Ob diese Fortbildungskosten Pauschale bei der Steuer gewährt wird, liegt im Ermessen der Finanzbeamtin bzw. des Finanzbeamten, der Ihre Steuererklärung prüft.
Kosten für Laptop oder PC
Falls es erforderlich ist, dass Sie sich einen PC oder Laptop für die Teilnahme an der Fortbildung anschaffen, ist dieser ebenfalls steuerlich abzugsfähig. Beachten Sie hierbei jedoch, dass bei einem Kaufpreis von über 490€ netto die Summe auf drei Jahre aufgeteilt werden muss.
Reisekosten und Fahrtkosten
Wenn Sie die Fortbildung nicht vollständig von Zuhause aus durchführen, können Sie die anfallenden Reisekosten über die Reisekostenpauschale steuerlich geltend machen. Ein Absetzen der tatsächlichen Fahrtkosten (0,30€ pro gefahrenen Kilometer) ist ebenfalls möglich. Hierbei müssen Sie allerdings über das gesamte Jahr, in dem die Fortbildung stattfindet, ein ordentliches und vollständiges Fahrtenbuch führen.
Neben den Fahrten zum Fortbildungsort sind auch zusätzliche Fahrten zur Prüfungsvorbereitung oder zu Lerngruppen grundsätzlich steuerlich absetzbar. Hierfür sollten Sie jedoch zu jedem Treffen eine Liste mit Ort, Datum und den Teilnehmenden der Lerngruppe anfertigen und diese von allen unterschreiben lassen. So lässt sich in der Regel auch dieser Teil der Fortbildungskosten bei der Steuer absetzen.
Übernachtungskosten und Verpflegungspauschale
Wer für die Fortbildung auswärts übernachten muss, kann selbstverständlich auch die Kosten für ein Hotel oder eine Pension geltend machen, wenn er sie nicht ohnehin vom Arbeitgeber erstattet bekommt. Hierbei ist jedoch unbedingt zu beachten, dass Verpflegungskosten gesondert angegeben werden.
Die Übernachtungskosten können im Zuge der Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Am besten hierfür immer die Hotelrechnung aufheben. Ansonsten gilt ein Pauschalbetrag von 20€ pro Übernachtung. Sollten in der Hotelrechnung die Kosten für die Verpflegung enthalten sein, müssen diese rausgerechnet werden. Die Kosten für Frühstück, Mittagessen und Co. werden dann über die sogenannte Verpflegungskostenpauschale angerechnet.
Wichtig Hinweis
Wir können Ihnen in diesem Beitrag ausschließlich allgemeine Informationen zum Thema Fortbildungskosten und Steuer bereitstellen. Im Einzelfall hilft Ihnen immer Ihre Steuerberaterin bzw. Ihr Steuerberater oder alternativ Steuersoftware bei der korrekten Buchung aller Kosten.
Fortbildungskosten absetzen und Steuern sparen
Insbesondere wenn Sie parallel zu Ihrer Berufstätigkeit eine Fortbildung auf eigene Kosten durchführen, lohnt es sich alle Belege zu sammeln und die Fortbildungskosten von der Steuer abzusetzen. Durch die verminderte Steuerlast sinkt die finanzielle Belastung durch die Fortbildung deutlich.
Fortbildungskosten anteilmäßig anrechnen lassen
Sie bekommen einen Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber oder Ihre Fortbildung wird von staatlicher Seite bezuschusst? Dann können Sie dennoch Ihren Anteil an den Fortbildungskosten bei der Steuer geltend machen. Lediglich wenn Sie die Fortbildung komplett bezahlt bekommen, zum Beispiel über einen Bildungsgutschein, ist eine steuerliche Berücksichtigung nicht möglich.
Kurz und knapp: Fortbildungskosten steuerlich geltend machen
Die anfallenden Fortbildungskosten bei der Steuer anzugeben, ist nicht weiter schwierig. Nahezu alle Ausgaben können als Werbungskosten angegeben werden und sind unbegrenzt abzugsfähig. Wichtig ist, dass Sie alle Belege sorgsam aufbewahren und sicherstellen, dass es für die Fortbildung eine berufliche Veranlassung gibt. Zudem können Sie die Fortbildungskosten bei den Steuern auch anteilmäßig anrechnen lassen.