Junge Frau legt ihre Füße am Arbeitsplatz hoch

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Neben der möglichen finanziellen Unterstützung, insbesondere für Arbeitssuchende und Arbeitslose, unterstützt der Staat auch Arbeitnehmer bei ihrem Wunsch nach Weiterbildung. Auf Grundlage des Bildungsurlaubsgesetzes bieten die meisten Bundesländer Arbeitnehmern die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen. Was Sie beim Antrag beachten sollten und welche Unterschiede es zwischen den Bundesländern gibt, erfahren Sie in unserem Artikel.

Definition und Voraussetzungen: Was ist Bildungsurlaub?

Mit dem Bildungsurlaubsgesetz erhalten Arbeitnehmer in den jeweiligen Bundesländern gesetzlichen Anspruch auf mehrere Tage bezahlten Urlaub zur beruflichen Fortbildung. Dieser Anspruch gilt unabhängig und zusätzlich zum Erholungsurlaub. Eine Verrechnung der Tage ist nicht erlaubt.

Allgemeine Eckpunkte des Bildungsurlaubs:

  • Der Arbeitnehmer ist seit mindestens sechs Monaten im Betrieb
  • 5 bis 10 Tage bezahlter Urlaub pro Jahr (je nach Bundesland)
  • Urlaubsanspruch kann ins nächste Jahr übertragen werden
  • Kein Anspruch in Bayern, Sachsen und Thüringen
  • Entscheidend ist der Arbeitsort und nicht der Wohnort
  • Meist mindestens sechs Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber zu beantragen
  • Arbeitgeber kann den Antrag aus wichtigen Gründen ablehnen

Der Antrag wird in der Regel nicht genehmigt, wenn:

  • Die Fortbildung keinen Mindestnutzen bietet
  • Der Betriebsablauf durch die Abwesenheit zu stark beeinträchtigt wird
  • Andere Urlaubsanträge aus sozialen Gründen Vorrang haben
  • Der Arbeitnehmer seinen Bildungsurlaub bereits in Anspruch genommen hat
  • Fristen oder Formalitäten nicht eingehalten wurden

Gut zu wissen

Der Begriff Bildungsurlaub bezeichnet einen Urlaub, der dem Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin zu Bildungszwecken für eine bestimmte Dauer während der Arbeitszeit gewährt wird. Ein Bildungsurlaub soll der Berufsbildung, der allgemeinen und politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen Bildung dienen.

Bildungsurlaub für Weiterbildung: Unterschiede zwischen den Bundesländern

Das Bildungsurlaubsgesetz wird von den einzelnen Bundesländern verabschiedet. Einige Bundesländer wie Bayern oder Thüringen haben bisher noch kein Gesetz zum Bildungsurlaub erarbeitet. Sie wohnen und arbeiten in zwei unterschiedlichen Bundesländern? Dann ist die Gesetzgebung des Arbeitsortes entscheidend. Eine Auswahlmöglichkeit haben Sie nicht.

So kann die Dauer der Freistellung zum Beispiel deutlich variieren: Während Sie in Brandenburg, Bremen und Hamburg bis zu zehn Tage pro zwei Jahre freigestellt werden können, sind es in Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen sowie in Nordrhein-Westfalen bis zu fünf Tage pro Jahr. Im Saarland sind es maximal drei Tage pro Jahr. Ebenso kann die Frist für die Antragsstellung je nach Bundesland zwischen vier und acht Wochen betragen.

Bildungsurlaub übertragen ins nächste Jahr

Nicht immer ist es zeitlich möglich den Anspruch auf Bildungsurlaub geltend zu machen. Sei es durch betriebliche Belange oder einfach, weil aktuell keine Notwendigkeit zur Fortbildung besteht. Sie müssen Ihren Anspruch jedoch nicht verfallen lassen.

Mit einem einfachen, formlosen Schreiben können Sie Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub aufs nächste Jahr übertragen. Wichtig ist, dass dies noch im laufenden Jahr erfolgt und das Schreiben vor dem 31.12. bei Ihrem Arbeitgeber eingeht.

Expertentipp

Sie müssen nicht bis zum Jahresende warten: Sobald Sie absehen können, dass Sie Ihren Bildungsurlaub in diesem Jahr nicht mehr nehmen werden, können Sie Ihren Anspruch schriftlich ins nächste Jahr übertragen lassen. Online finden Sie passende Vorlagen für Ihr Bundesland.

Bildungsurlaub im Ausland: Ist das möglich?

Falls Sie für Ihren Bildungsurlaub eine Sprachreise nach Indien planen, könnte dies durchaus möglich sein. Auch hierbei ist wieder das Bundesland des Arbeitsortes entscheidend. Nordrhein-Westfalen schreibt beispielsweise in seinem Bildungsurlaubsgesetz vor, dass Kurse maximal 500 km von der Landesgrenze entfernt stattfinden dürfen. Ein Bildungsurlaub im Ausland ist daher denkbar, kann jedoch unter Umständen räumlich eingeschränkt sein. In Bezug auf das Thema der Bildungsart ist ebenfalls je nach Bundesland mehr oder weniger möglich.

In einigen Bundesländern gehört auch die politische oder kulturelle Bildung zu den anerkannten Bildungsarten. Da sich die Vorgaben im Laufe der Zeit ändern können, erkundigen Sie sich am besten auf den entsprechenden Webseiten der für Sie zuständigen Landesregierung darüber, an welche Voraussetzungen der Anspruch für Bildungsurlaub gekoppelt ist.

Ist ein Sonderurlaub zur Weiterbildung möglich?

Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub für Weiterbildung oder Fortbildung. Über den für Ihr Bundesland gültigen Bildungsurlaub hinaus können Sie nur im Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber Urlaub zur Fortbildung nehmen. Alternativ können Sie Ihren Jahresurlaub für Weiterbildungszwecke nutzen.

Was bei einem individuell vereinbarten Sonderurlaub zur Fortbildung zu beachten ist, können Sie in unserem ausführlichen Artikel zu diesem Thema nachlesen.

Kurz und knapp: Bildungsurlaub

Mit dem Bildungsurlaub wird es Ihnen als Arbeitnehmer vereinfacht, Fortbildungen zeitlich mit der Berufstätigkeit zu vereinbaren. Lassen Sie sich diese Möglichkeit zur entspannten Weiterbildung nicht entgehen!

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2024-08-28 Neben der möglichen finanziellen Unterstützung, insbesondere für Arbeitssuchende und Arbeitslose, unterstützt der Staat auch Arbeitnehmer bei ihrem Wunsch nach Weiterbildung. Auf Grundlage des Bildungsurlaubsgesetzes bieten die meisten Bundesländer Arbeitnehmern die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen. Was Sie beim Antrag beachten sollten und welche Unterschiede es zwischen den Bundesländern gibt, erfahren Sie in unserem Artikel. Definition und […]

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