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Die Kombination von Bürgergeld und einem Minijob kann für viele Menschen eine sinnvolle Möglichkeit sein, um das monatliche Einkommen zu erhöhen, ohne die Sozialleistungen vollständig zu verlieren. Doch wie genau werden die Einkünfte aus einem Minijob beim Bürgergeld angerechnet? Wie viel bleibt übrig und welche Regelungen gelten für das Jahr 2024? In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Bürgergeld bleiben bis zu 100€ aus einem Minijob anrechnungsfrei. Bei höheren Beträgen wird die Anrechnung gestaffelt (20-30% anrechnungsfrei), sodass Sie bei einem 538€ Job zum Beispiel 189,40€ zusätzlich zum Regelsatz verdienen.
  • Jeder Minijob muss dem Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit unmittelbar gemeldet werden, um rechtliche Konsequenzen wie Rückforderungen oder Sperrungen zu vermeiden.
  • Anstatt eines Minijobs kann eine geförderte Weiterbildung oder Umschulung eine nachhaltigere Option sein, um langfristig ein höheres Einkommen und sichere Jobperspektiven zu erzielen.

Bürgergeld und Minijob: Wird ein 538€ Job angerechnet?

Ein 538€ Job, auch bekannt als Minijob oder zuvor als 450€ bzw. 520€ Job, ist bei vielen Menschen eine beliebte Option, um zusätzliches Einkommen zu erzielen. Doch wie viel bleibt davon bei Bezug von Bürgergeld tatsächlich übrig? Hier gelten bestimmte Freibeträge, die nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist laut Agentur für Arbeit eine geringfügige Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von höchstens 538€ pro Monat oder einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr. Entsprechend unterscheidet man zwischen zwei Arten von Minijob: Beim 538€ Minijob ergibt sich die maximale Anzahl der Stunden aus dem Stundenlohn, beim kurzfristigen Minijob darf der Arbeitseinsatz im Laufe eines Kalenderjahres 3 Monate bzw. 70 Tage nicht überschreiten. Wichtig: Bei einem Minijob gilt ebenfalls der gesetzliche Mindestlohn von 12,41€ (Stand 2024).

Für die ersten 100€ des monatlichen Einkommens gilt ein Grundfreibetrag, der vollständig anrechnungsfrei bleibt. Ab 100€ Zuverdienst gibt es seit Einführung des Bürgergeldes folgende neue Staffelungen:

  • Bei 100,01€ bis 520€ Zuverdienst (Minijobverdiensthöhe) bleiben 20% anrechnungsfrei.
  • Bei 520,01€ bis 1.000€ Zuverdienst bleiben 30% anrechnungsfrei.
  • Bei 1.000,01€ bis 1.200€ Zuverdienst bleiben 10% anrechnungsfrei.

Bürgergeld und Minijob Rechner: Ein Beispiel

Einkommen aus dem Minijob538€
Grundfreibetrag100€
Zusätzlicher Freibetrag von 20% (bei Verdienst zwischen 100 und 520€)84€
Zusätzlicher Freibetrag von 30% (bei Verdienst zwischen 520 und 538€)5,40€
Gesamter Betrag zusätzlich zum Bürgergeld189,40€

Neue Minijob-Grenze für 2025 in Planung

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 01. Januar 2025 auf 12,82€ pro Stunde. Diese Anpassung hat auch Auswirkungen auf die Geringfügigkeitsgrenze: Der 538€ Job wird zum 556€ Job.

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Mithilfe eines Minijobs können Sie Ihr monatliches Bürgergeld aufbessern

Wissen To Go: Bürgergeld und Minijob FAQ

Um Ihnen alles Wichtige zum Thema Bürgergeld und Minijob mit auf den Weg zu geben, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten im Folgenden kurz und kompakt für Sie zusammengefasst.

Wie viel darf man beim Bürgergeld 2024 dazuverdienen?

Beim Bürgergeld können Sie 100€ aus einem Minijob hinzuverdienen, ohne dass es auf Ihren Bürgergeld-Regelsatz angerechnet wird. Sofern Sie im Rahmen eines Minijobs 538€ verdienen, können Sie 189,40€ monatlich behalten.

Ist ein 100€ Job ein Minijob?

Ja, ein 100€ Job bezeichnet man auch als Minijob. Der Verdienst bleibt in Bezug auf das Bürgergeld anrechnungsfrei, da er unterhalb des Grundfreibetrags liegt.

Muss ein Minijob dem Jobcenter gemeldet werden?

Ja, ein Minijob muss dem Jobcenter bzw. der Arbeitsagentur umgehend gemeldet werden. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass das Einkommen korrekt angerechnet wird und keine Überzahlungen des Bürgergeldes stattfinden. Werden Einnahmen aus einem Minijob nicht gemeldet, kann dies zu Rückforderungen oder Kürzungen führen.

„Laut jüngster Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu der Erwerbstätigkeit von Leistungsempfängern waren im März 2024 rund 354.500 Bürgergeld-Bezieher ausschließlich in einer geringfügigen Beschäftigung, dem sogenannten Minijob bis 538€ tätig. Dies entspricht etwa 43% aller Erwerbstätigen im Bürgergeld-Bezug.“

Quelle: buergergeld.org

Weiterbildung statt Minijob: Das sind Ihre Möglichkeiten

Anstatt sich für einen Minijob zu entscheiden, der nur begrenzt finanziellen Spielraum sowie berufliche Entwicklungsmöglichkeiten bietet, kann eine Weiterbildung eine nachhaltige und lohnende Alternative sein. Durch gezielte Qualifizierungen können Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern und langfristig ein höheres Einkommen erzielen.

Die Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter unterstützen diese Bemühungen durch spezielle Förderprogramme und Bildungsgutscheine, die es Ihnen ermöglichen, eine Weiterbildung oder Umschulung kostenfrei zu absolvieren. Ein Bildungsgutschein übernimmt zum Beispiel bis zu 100% der anfallenden Weiterbildungskosten. Sofern Sie im Rahmen der geförderten Weiterbildung einen IHK-Abschluss anstreben, etwa durch eine Umschulung oder Externenprüfung, so erhalten Sie zusätzlich zum Bürgergeld jeden Monat 150€ Weiterbildungsgeld.

Expertentipp

Neben dem Weiterbildungsgeld können Sie im Rahmen einer Umschulung oder Externenprüfung auch eine Weiterbildungsprämie von bis zu 2.500€ erhalten.

Besonders in gefragten Branchen (z. B. im Bereich IT, Marketing & Medien oder Vertrieb & Logistik) können Sie durch eine geförderte Weiterbildung Ihren Weg in eine feste Anstellung und damit in eine sichere Zukunft ebnen.

Ihr persönlicher Bürgergeld Ratgeber

Sie möchten sich ausführlich über das Bürgergeld und Ihren Anspruch informieren? Wir haben die aktuellen Themen rund um das Bürgergeld kompakt für Sie zusammengefasst:

Weitere Informationen, Artikel und die wichtigsten FAQs finden Sie auf unserer Bürgergeld Themenseite.

Kurz und knapp: Bürgergeld und Minijob

Ein Minijob kann eine sinnvolle Ergänzung zum Bürgergeld sein – insbesondere, wenn die Freibeträge und Anrechnungsregeln optimal genutzt werden. Es ist allerdings wichtig, sich gut zu informieren und den Minijob ordnungsgemäß bei der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter zu melden. Eine Alternative zum Minijob kann jedoch auch eine geförderte Weiterbildung oder Umschulung sein, die Ihnen dabei hilft, zurück in einen sozialversicherungspflichtigen Teilzeit- oder Vollzeitjob zu finden.

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2024-08-22 Die Kombination von Bürgergeld und einem Minijob kann für viele Menschen eine sinnvolle Möglichkeit sein, um das monatliche Einkommen zu erhöhen, ohne die Sozialleistungen vollständig zu verlieren. Doch wie genau werden die Einkünfte aus einem Minijob beim Bürgergeld angerechnet? Wie viel bleibt übrig und welche Regelungen gelten für das Jahr 2024? In diesem Artikel finden […]

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