Finanzielle Förderung für Ihre Weiterbildung und Umschulung

Ihre berufliche Weiterbildung bei COMCAVE kann bis zu 100 Prozent gefördert werden. Bei bestehender oder drohender Arbeitslosigkeit haben Sie zum Beispiel die Möglichkeit, einen Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter zu erhalten. Berufstätige hingegen profitieren von dem Qualifizierungschancengesetz bzw. von dem neu eingeführten Qualifizierungsgeld. Im Folgenden informieren wir Sie ausführlich über die vielseitigen Fördermöglichkeiten, die Ihnen offenstehen.

Ihre persönlichen Fördermöglichkeiten

Bildungsgutschein oder AVGS

Förderung der beruflichen Weiterbildung nach SGB III (AZAV): Sämtliche Weiterbildungen und Umschulungen bei COMCAVE sind gemäß AZAV zertifiziert. Sofern Sie also die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, kann Ihre Weiterbildung oder Umschulung durch einen Bildungsgutschein bis zu 100 Prozent gefördert werden.

Diese Aufgabe übernehmen:

  • Bundesagentur für Arbeit (SGB III)
  • Jobcenter (SGB II)
  • Rentenversicherungsträger

Bei vielen Weiterbildungen ist unter denselben Voraussetzungen aber auch eine Förderung mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) möglich.

Weiterbildungsgeld

Mit Einführung des Bürgergeldes wurde das Arbeitslosengeld (ALG II) bzw. Hartz IV sowie das Sozialgeld abgelöst. Eines der wichtigsten Ziele ist es, Arbeitssuchende besser zu qualifizieren und damit langfristig in einen sicheren Job zu vermitteln. Aus diesem Grund profitieren Menschen, die Bürgergeld beantragen oder bereits Bürgergeld beziehen, seit dem dem 01. Juli 2023 von einer relevanten Neuerung, die den Regelsatz zusätzlich aufstockt:

Weiterbildungsprämie

Bei einer erfolgreich absolvierten Externenprüfung oder Umschulung haben Sie die Möglichkeit, eine attraktive Weiterbildungsprämie von bis zu 2.500€ zu erhalten. Die Prämie setzt sich wie folgt zusammen:

  • 1.000€ für Ihre erfolgreiche Zwischenprüfung
  • 1.500€ für Ihre bestandene Abschlussprüfung (IHK-Abschluss)

Voraussetzung für die Weiterbildungsprämie ist sowohl das Angebot einer Zwischenprüfung als auch einer Abschlussprüfung. Bei gestreckten Abschlussprüfungen wird das Bestehen des ersten Prüfungsteils gezählt. Das Angebot einer Zwischenprüfung obliegt der zuständigen Kammer in Ihrer Region.

Deutsche Rentenversicherung

Neue Berufschancen bei gesundheitlichen Einschränkungen: Sowohl unsere Weiterbildungen als auch unsere Umschulungen können durch Rentenversicherungsträger bis zu 100 Prozent gefördert werden. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hält ein spezielles Angebot bereit: die berufliche Rehabilitation, auch „Leistung zur Teilhabe am Arbeitsplatz“ (LTA) genannt.

Um diese Leistung beanspruchen zu können, müssen Sie gewisse persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Können Sie Ihren Beruf zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, so sollte eine berufliche Qualifizierung die bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich verbessern.

Den Antrag auf die berufliche Rehabilitation stellen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger, der Sie auch über die spezifischen Vorgaben und Abläufe informiert. Ausführliche Infos finden Sie vorab auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

Europäischer Sozialfonds (ESF)

Der Europäische Sozialfonds (ESF) dient insbesondere der Förderung von Arbeitslosen und Beschäftigten, um deren Beschäftigungsfähigkeit wiederherzustellen oder zu verbessern sowie um Unternehmen und die Wirtschaft zu stabilisieren.

Die Förderbereiche umfassen somit die Entwicklung der Aus- und Weiterbildung sowie die Entwicklung des Arbeitsmarktes. Auf diese Weise sollen unter anderem die Qualifikationen der Menschen und die Qualität der Arbeitsplätze verbessert werden. Ausführliche Informationen zu den Förderprogrammen erhalten Sie auf der Website des Europäischen Sozialfonds für Deutschland.

Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG), das im Jahr 2019 in Kraft getreten ist, bringt viele Vorteile für Unternehmer und Beschäftigte. Digitalisierung, Globalisierung und demografische Faktoren verändert die Art, wie wir arbeiten und damit auch die Anforderungen an die Beschäftigten.

Dank der Fördermöglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz können – je nach Größe der Unternehmens und Art der Weiterbildung –sowohl die Weiterbildungskosten als auch die Lohnkosten bis zu 100% durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Auf unserer ausführlichen Seite erfahren Sie mehr über das Qualifizierungschancengesetz.

Qualifizierungsgeld

Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung der Agentur für Arbeit, die Betriebe sowie deren Beschäftigte unterstützen soll. Regulär erhalten Beschäftigte 60% und Beschäftigte mit Kindern 67% des Nettogehalts. Der Betrag kann jedoch von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber je nach Bedarf aufgestockt werden.

Das Qualifizierungsgeld wird Beschäftigten ausgezahlt, die mit Hilfe einer beruflichen Weiterbildung einen Verlust des Arbeitsplatzes abwenden können – unabhängig von Betriebsgröße, Alter oder Qualifikation der Beschäftigten. Wichtig ist, dass es sich um einen wesentlichen Teil der Belegschaft einen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf hat.

Wehrpflichtige, Zeitsoldaten oder Zivildienstleistende

Wehrpflichtige, Zeitsoldaten und Zivildienstleistende können nach dem Soldatenversorgungsgesetz über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) bzw. über das Bundesamt für Zivildienst ebenfalls finanzielle Zuschüsse erhalten.

Über das Soldatenversorgungsgesetz informiert zum Beispiel das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Für berufliche Weiterbildung, die auf einen staatlich anerkannten IHK-Abschluss vorbereiten, können in der Regel Zuschüsse oder Darlehen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) beantragt werden.

Das sogenannte Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) zum Beispiel kann für eine Weiterbildung zum geprüften Wirtschaftsfachwirt bzw. zur geprüften Wirtschaftsfachwirtin oder zum Fachkaufmann bzw. zur Fachkauffrau (IHK) verwendet werden.

Bildungsscheck NRW

Mit dem Bildungsscheck NRW im „individuellen Zugang“ unterstützt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) innerhalb Nordrhein-Westfalens arbeiten und an Programmen der beruflichen Weiterbildung teilnehmen möchten.

Aber auch die KMU selbst können für die Personalentwicklung ihres Unternehmens einen Bildungsscheck mit „betrieblichem Zugang“ beantragen, sofern sie ihren Unternehmenssitz in NRW haben und auch die übrigen Voraussetzungen erfüllen.

Der Bildungsscheck NRW wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes finanziert. Dabei gilt unter anderem:

  • Berufliche Weiterbildungen werden bis zu 50 Prozent und maximal mit 500€ bezuschusst.
  • Der Bildungsscheck bezuschusst die Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie gegebenenfalls die Anmeldegebühren.
  • Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder Ähnliches werden hierbei nicht abgedeckt.
  • Beschäftigte können innerhalb eines Kalenderjahres je einen Bildungsscheck über den individuellen und über den betrieblichen Zugang erhalten.
  • Der Weiterbildungskurs darf frühestens am Tag nach der Bildungsscheckberatung beginnen (Datum der Bildungsscheckausgabe).

Ob Sie Anspruch auf einen Bildungsscheck haben, erfahren Sie schnell unter den FAQs der Weiterbildungsberatung Nordrhein-Westfalen.

Qualifizierungsschecks in Hessen

In Hessen können Qualifizierungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen über sogenannte Qualifizierungsschecks finanziell unterstützt werden.

Mit dem Qualifizierungsscheck werden unter anderem berufliche Weiterbildungen gefördert, die zu einem Berufsabschluss führen und 50 Prozent der Teilnahme- und Prüfungsgebühren übernommen (maximal 4.000€).

Die Förderung erhalten Sie, sofern kein anerkannter beruflicher Abschluss vorliegt oder der erlernte Beruf seit mehr als vier Jahren nicht mehr ausgeübt wurde und Sie als Arbeiternehmerin bzw. Arbeitnehmer mindestens 27 Jahre alt sind. Außerdem muss Ihr Hauptwohnsitz in Hessen liegen.

Nähere Infos gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Bayerischer Bildungsscheck

Der Freistaat Bayern unterstützt Weiterbildungen für die digitale Transformation mit einem Bildungsscheck in Höhe von 500 Euro. Die Digitalisierung ist ein allgegenwärtiges Thema. Bayern will die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Anforderungen der digitalen Transformation stark machen. Digitale Kompetenzen werden in Form von speziellen Kenntnissen und Fähigkeiten sowie Instrumenten und Tools vermittelt.

Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

  • Der Bildungsscheck kann nur eingesetzt werden, wenn andere Fördermöglichkeiten wie die Bildungsprämie oder das Qualifizierungschancengesetz nicht greifen.
  • Der Bildungsscheck wird ausschließlich an Beschäftigte vergeben.
  • Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ihren Wohnsitz und bzw. oder ihren Arbeitsort in Bayern.
  • Das Brutto-Jahreseinkommen muss über 20.000€ liegen.
  • Die Weiterbildung muss einen thematischen Bezug zur Digitalisierung in Bayern haben, kostet mehr als 500 Euro und dauert mindestens acht Stunden.

Die Schwerpunktthemen:

  • Digitale Information und Kommunikation
  • Digitale Anwendungen in der Arbeitswelt
  • Entwicklung von digitalen Anwendungen und Prozessen
  • Arbeitswelt 4.0
  • Digitalisierung: Anforderungen an Unternehmen

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

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